Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 23 U 265/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahlrecht des Nachgläubigers hinsichtlich der Inanspruchnahme der Erbengemeinschaft als Gesamthand oder einzelner Erben als Gesamtschuldner der Nachlassverbindlichkeiten; Leistungsverweigerungsrecht eines Miterben, soweit die Verbindlichkeit seinen Nachlaßanteil ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 17.11.1995 - 10 O 279/94
- OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 23 U 265/95
Wird zitiert von ...
- LG Kempten, 08.08.2002 - 3 O 2474/01
Zulässigkeit einer der schweizerischen Herabsetzungsklage gem. Art. 522 …
IPRG vertreten (OLG Frankfurt a. M., ZEV 2000, 513 mit der klaren Feststellung, dass aus deutscher Sicht deutsches Erbrecht Anwendung findet, während aus Schweizer Sicht der Nachlass dem dortigen Erbrecht unterliegt, und zust. Anm. Küpper, ZEV 2000, 514, 515 sowie BGH, Nichtannahmebeschl. v. 17.5. 2000, IV ZR 224/99).Ein Rechtsgutachten zur Frage, welches Recht zur Anwendung gelangt, ist letztendlich im Hinblick auf die obergerichtliche Entscheidung (BayObLGZ 2001, 203 = ZEV 2001, 483) als auch die in der höchstrichterlichen Entscheidung angedeuteten (BGH, Nichtannahmebeschl. v. 17.5. 2000, IV ZR 224/99) und in der obergerichtlichen Entscheidung (OLG Frankfurt a. M., ZEV 2000, 513) niedergelegten Rechtsauffassung zur Auslegung der hier in diesem Fall ebenfalls betroffenen Paragraphen nicht notwendig.