Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.09.1996 - 24 U 301/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit von Einreichung und Einzug eines Schecks; Verletzung von Sorgfaltspflichten beim Einzug eingereichter Orderschecks ; Ausgleich eines Privatkontos
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit von Einreichung und Einzug eines Schecks; Verletzung von Sorgfaltspflichten beim Einzug eingereichter Orderschecks; Ausgleich eines Privatkontos
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Haftung bei Einlösung veruntreuter Schecks durch einen Mitkontoinhaber; keine Schutzwirkung des Inkassoauftrags zugunsten der wirklichen Berechtigten
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 19.10.1994 - 8 O 5/94
- OLG Frankfurt, 20.09.1996 - 24 U 301/94
Papierfundstellen
- ZIP 1996, 1898
- ZIP 1997, 882
- WM 1997, 24
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61
Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80
Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59
Geschäftsführung ohne Auftrag für Krankenkasse
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88
Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 U 3/05
Schadensersatzanspruch einer GbR wegen betrügerischer Erlangung und Veruntreuung …
Dabei sind die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 20. September 1996 (ZIP 1996, 1898) und des OLG Hamm vom 21. Oktober 1997 (NJW-RR 1998, 337) durchaus bekannt, welche die Beklagten für sich ins Feld führen können und die in ähnlich bzw. vergleichbar gelagerten Fällen eine besondere Schutzpflicht gegenüber einem Dritten verneint haben.Das OLG Frankfurt hat seine Rechtsauffassung einer mangelnden Schutz- oder Fürsorgepflicht zwar nicht näher begründet (ZIP 1996, 1898, 1900), jedoch ergibt sich aus der Sachverhaltsdarstellung des Urteils, dass die dort klagende Bank Anhaltspunkte für eine Veruntreuung wohl erst nach der Einlösung der Schecks erhalten hat.