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   OLG Frankfurt, 21.09.2023 - 6 W 69/23   

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https://dejure.org/2023,29994
OLG Frankfurt, 21.09.2023 - 6 W 69/23 (https://dejure.org/2023,29994)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.09.2023 - 6 W 69/23 (https://dejure.org/2023,29994)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. September 2023 - 6 W 69/23 (https://dejure.org/2023,29994)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 1 GOÄ, § 630a BGB
    Ärzte-GmbH oder MVZ-GmbH nicht Adressaten der GOÄ

  • christmann-law.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    MVZ-GmbH und Ärzte-GmbH dürfen Privatpatienten Rabatte auf GOÄ-Preise gewähren, da sie nicht an die GOÄ gebunden sind

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    MVZ-GmbH ist nicht an Vorgaben der GOÄ gebunden da Normadressat nur Ärzte nicht aber Kapitalgesellschaften sind

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pauschalhonorare mit Ärzten sind unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    MVZ-GmbH und Ärzte-GmbH dürfen Privatpatienten Rabatte auf GOÄ-Preise gewähren, da sie nicht an die GOÄ gebunden sind

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.10.2014 - III ZR 85/14

    Keine Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht fest

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2023 - 6 W 69/23
    Diesem Verständnis von dem Anwendungsbereich der GoÄ folgt auch der Bundesgerichtshof, wenn er die Anwendbarkeit im Verhältnis zwischen Arzt (zum Beispiel in seiner Eigenschaft als Honorararzt) und Krankenhausträger ablehnt (BGH NJW 2019, 1519, Rnr. 13; BGH NJW 2015, 1375, Rnr. 14).
  • BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 3/12 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für eine brustvergrößernde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2023 - 6 W 69/23
    Hingegen ist die GOÄ nicht verbindlich im Verhältnis des Patienten zu einer Kapitalgesellschaft als Leistungserbringer und Behandelnder iSd § 630a Abs. 1 BGB (Prütting/Hübner § 1 GOÄ Rn. 7; Spickhoff/Spickhoff § 1 GOÄ Rn. 6 unter Hinweis auf BSGE 111, 289; Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Auflage 2019, Rnr. 4; Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 3. Auflage 2006).
  • BGH, 10.01.2019 - III ZR 325/17

    Wahlleistungsvereinbarung mit Honorararzt: Abschließende Festlegung des Kreises

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2023 - 6 W 69/23
    Diesem Verständnis von dem Anwendungsbereich der GoÄ folgt auch der Bundesgerichtshof, wenn er die Anwendbarkeit im Verhältnis zwischen Arzt (zum Beispiel in seiner Eigenschaft als Honorararzt) und Krankenhausträger ablehnt (BGH NJW 2019, 1519, Rnr. 13; BGH NJW 2015, 1375, Rnr. 14).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2023 - 6 U 82/23

    Vermittlerin von ärztlichen Behandlungsleistungen unterfällt nicht Regelungen der

    Deshalb können Gesellschaften - wie eine Ärzte-GmbH - Preise frei vereinbaren, wenn sie den Behandlungsvertrag mit dem Patienten schließen und die geschuldete Behandlungsleistung durch einen angestellten Arzt oder einen Honorararzt erbringen, den nicht der Patient, sondern die Gesellschaft bezahlt (Beschl. v. 21.09.2023, 6 W 69/23).
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