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   OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 9 U 94/03   

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https://dejure.org/2004,8037
OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 9 U 94/03 (https://dejure.org/2004,8037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.2004 - 9 U 94/03 (https://dejure.org/2004,8037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 9 U 94/03 (https://dejure.org/2004,8037)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 § 1 Abs 1 RBerG, § 1 Abs 1 RBerG, § 9 Abs 4 VerbrKrG, § 2 WiPrO, § 134 BGB
    Unerlaubte Rechtsbesorgung: Abschluss von Darlehensvertrag und Fondsbeteiligungsvertrag durch bevollmächtigten Wirtschaftsprüfer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herbeiführung von Beteiligungen an einer Fondsgesellschaft durch eine Wirtschaftsprüfergesellschaft auf Grund eines Treuhandvertrages; Wirksamkeit eines Treuhandvertrages bei Fehlen einer Erlaubnis zu einer rechtsberatenden Tätigkeit für eine ...

  • Judicialis

    RBerG § 1 I; ; VerbrKrG § 9; ; WPO § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit eines Darlehensvertrags zur Finanzierung des Erwerbs eines Fondanteils aufgrund nichtiger Vollmacht des beauftragten Treuhänders wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 9 U 94/03
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der neuen Entscheidung des BGH vom 14.6.04 (Az.: II ZR 393/02).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14.6.04, II ZR 393/02 und 407/02) darf der Anleger bei der Unwirksamkeit des Darlehensvertrages in diesen Fällen nicht so gestellt werden, als sei die Darlehensvaluta an ihn persönlich ausgezahlt worden.

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 374/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 9 U 94/03
    In diesem Fall ist es nicht erforderlich, dass sich Fondsgesellschaft und Bank derselben Vertriebsorganisation bedient haben (Weiterführung der BGH-Urteile vom 14.6.04, II ZR 374/02; 395/01 und 392/01).

    Zwar hat der BGH hierfür in seinen Entscheidungen vom 14.6.04 zur Voraussetzung gemacht, dass sich der Fonds und die Bank derselben Vertriebsorganisation bedienen (II ZR 374/02; 395/01 und 392/01), was hier nicht der Fall ist.

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 9 U 94/03
    Dass die Klägerin auf das Schreiben der Beklagtenseite vom 29.12.97, in dem ihr der Abschluss des Darlehensvertrages angezeigt wird, geschwiegen hat, kann keinen Rechtsschein der Wirksamkeit der Vollmacht erzeugen, weil hierfür nur Umstände in Betracht kommen, die bei oder vor Vertragsschluss liegen (BGH vom 14.5.02, XI ZR 155/01).
  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 9 U 94/03
    b) Der Verstoß gegen das RBerG bei Erteilung des Treuhandauftrages hat zwar nicht die Nichtigkeit des von dem Treuhänder im Namen der Klägerin geschlossenen Darlehensvertrages selbst zur Folge, denn die Kreditgewährung durch die finanzierende Bank stellt grundsätzlich keine Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung dar (BGH, Urteil vom 3.6.03, XI ZR 289/02).
  • BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01

    Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 9 U 94/03
    Die Rechtsprechung verlangt für das Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Rechtsbesorgung darüber hinaus, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Rechtsberatung lag und nicht etwa die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange im Vordergrund stand (BVerfG NJW 2002, 3531; BGH NJW 2004, 841; 2002, 2877; OLG Celle VuR 2004, 261; Kleine-Cosack, a.a.O., Art. 1 § 1, RN 7 ff. - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.03.2004 - XI ZR 60/03

    Rechtswirksamkeit der Kreditgewährung bei einem steuersparenden Bauherren- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 9 U 94/03
    Die Rechtsprechung verlangt für das Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Rechtsbesorgung darüber hinaus, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Rechtsberatung lag und nicht etwa die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange im Vordergrund stand (BVerfG NJW 2002, 3531; BGH NJW 2004, 841; 2002, 2877; OLG Celle VuR 2004, 261; Kleine-Cosack, a.a.O., Art. 1 § 1, RN 7 ff. - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 316/98

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Bürgeranwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 9 U 94/03
    Die Rechtsprechung verlangt für das Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Rechtsbesorgung darüber hinaus, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Rechtsberatung lag und nicht etwa die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange im Vordergrund stand (BVerfG NJW 2002, 3531; BGH NJW 2004, 841; 2002, 2877; OLG Celle VuR 2004, 261; Kleine-Cosack, a.a.O., Art. 1 § 1, RN 7 ff. - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 74/02

    Haftung der Bank wegen Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten im Rahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 9 U 94/03
    Auch die danach folgenden Zahlungen der Klägerin auf das Darlehen stellen keine Genehmigung dar (BGH vom 16.9.03, XI ZR 74/02).
  • BGH, 29.10.2003 - IV ZR 122/02

    Unwirksamkeit des Treuhandvertrages im Rahmen eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 9 U 94/03
    Die Rechtsprechung verlangt für das Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Rechtsbesorgung darüber hinaus, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Rechtsberatung lag und nicht etwa die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange im Vordergrund stand (BVerfG NJW 2002, 3531; BGH NJW 2004, 841; 2002, 2877; OLG Celle VuR 2004, 261; Kleine-Cosack, a.a.O., Art. 1 § 1, RN 7 ff. - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06

    Anspruch auf Schadensersatz sowie Rückzahlung von Honorar gegen

    Damit ist klargestellt, dass die Rechtsbesorgung einem Wirtschaftsprüfer nur in unmittelbarem Zusammenhang mit einer betriebswirtschaftlichen Prüfung erlaubt sein kann (OLG Frankfurt OLGR 2005, 584; Chemnitz/Johnigk, a.a.O., Rn. 580; Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., Art. 1 § 5, Rn. 60 f.).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 6 U 119/05

    Bankdarlehen im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Zugleich ist das Merkmal der grundsätzlichen Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) erfüllt, weil Wirtschaftsprüfer auch über den vorliegenden Publikumsfonds hinaus als Basistreuhänder tätig geworden sind und die Frage sich bei jedem der zahlreichen Anleger jedes betroffenen Fonds stellt (siehe auch OLG Frankfurt Urteil vom 22.12.2004 9 U 94/03).
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