Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 25 W 13/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51404
OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 25 W 13/17 (https://dejure.org/2017,51404)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.2017 - 25 W 13/17 (https://dejure.org/2017,51404)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - 25 W 13/17 (https://dejure.org/2017,51404)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 406 ZPO
    Ablehnung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit Gutachtenerstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit Gutachtenerstattung

  • wertermittlerportal
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406

  • rechtsportal.de

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren wegen Nichtbeachtung von Weisungen des Gerichts und Auseinandersetzung mit dem Vorbringen nur einer Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Richterliche Weisungen missachtet: Sachverständiger befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Richterliche Weisungen missachtet: Sachverständiger befangen! (IBR 2018, 174)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 25 W 13/17
    Dabei läuft die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 - Tz. 12 - zitiert nach juris) im Allgemeinen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab.
  • OLG München, 31.03.2014 - 10 W 32/14

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen bei Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 25 W 13/17
    Für die Besorgnis der Befangenheit genügt vielmehr schon der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit, wobei es darauf ankommt, ob vom Standpunkt der ablehnenden Partei genügend objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 31. Aufl., § 406 Rz. 8; OLG München, Beschluss vom 31.03.2014 - 10 W 32/14 - Tz. 5 m.w.N. - zitiert nach juris).
  • BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86

    "Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 25 W 13/17
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. bereits BGH, NJW-RR 1987, 893).
  • OLG München, 05.03.1991 - 1 W 896/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 25 W 13/17
    So sind etwa in der Rechtsprechung Ablehnungsgesuche für begründet erklärt worden, weil der Sachverständige den Eindruck erweckt hatte, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (OLG München, NJW 1992, 1569 [OLG München 05.03.1991 - 1 W 896/91] ) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (OLG Nürnberg, VersR 2001, 391 [OLG Nürnberg 11.05.1999 - 5 W 1347/99] ); auch gegenüber Sachverständigen, die gegen richterliche Weisungen verstießen, ihre Befugnisse überschritten oder vom Beweisbeschluss abwichen, waren Ablehnungsgesuche erfolgreich (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2007, 295 [OLG Nürnberg 12.06.2006 - 5 W 980/06] m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 12.06.2006 - 5 W 980/06

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 25 W 13/17
    So sind etwa in der Rechtsprechung Ablehnungsgesuche für begründet erklärt worden, weil der Sachverständige den Eindruck erweckt hatte, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (OLG München, NJW 1992, 1569 [OLG München 05.03.1991 - 1 W 896/91] ) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (OLG Nürnberg, VersR 2001, 391 [OLG Nürnberg 11.05.1999 - 5 W 1347/99] ); auch gegenüber Sachverständigen, die gegen richterliche Weisungen verstießen, ihre Befugnisse überschritten oder vom Beweisbeschluss abwichen, waren Ablehnungsgesuche erfolgreich (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2007, 295 [OLG Nürnberg 12.06.2006 - 5 W 980/06] m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 11.05.1999 - 5 W 1347/99

    Bemessung der Frist und Anforderung an die Gründe der Sachverständigenablehnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 25 W 13/17
    So sind etwa in der Rechtsprechung Ablehnungsgesuche für begründet erklärt worden, weil der Sachverständige den Eindruck erweckt hatte, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (OLG München, NJW 1992, 1569 [OLG München 05.03.1991 - 1 W 896/91] ) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (OLG Nürnberg, VersR 2001, 391 [OLG Nürnberg 11.05.1999 - 5 W 1347/99] ); auch gegenüber Sachverständigen, die gegen richterliche Weisungen verstießen, ihre Befugnisse überschritten oder vom Beweisbeschluss abwichen, waren Ablehnungsgesuche erfolgreich (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2007, 295 [OLG Nürnberg 12.06.2006 - 5 W 980/06] m.w.N.).
  • OLG Dresden, 07.08.2019 - 4 W 629/19

    Ablehnung eines Sachverständigen

    Ein solches Misstrauen kann sich etwa aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.12.2017 - 25 W 13/17 - juris).

    So sind Ablehnungsgesuche für begründet gehalten worden, wenn der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag dadurch überschritten hat, dass er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vorgenommen und seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschl. v. 11.03.2008 - 5 W 42/08 - juris), oder wenn er eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen gehalten, den Angaben des Gegners mehr glauben geschenkt oder wenn er seine Befugnisse überschritten hat oder vom Beweisbeschluss abgewichen ist (vgl. hierzu mit weiteren Hinweisen OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.12.2017 - 25 W 13/17 - juris).

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