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   OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 9 U 89/82   

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https://dejure.org/1983,5845
OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 9 U 89/82 (https://dejure.org/1983,5845)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.11.1983 - 9 U 89/82 (https://dejure.org/1983,5845)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. November 1983 - 9 U 89/82 (https://dejure.org/1983,5845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Aufnahme in einer Gewerkschaft; Aufnahmezwang für einen Monopolverband; Verfassungsmäßiges Recht zur Teilnahme an der verfassungsrechtlich geschützten Tätigkeit einer Koalition; Wirksamkeit von die Aufnahme beschränkenden Satzungsbestimmungen; Kriterium des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1984, 61
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.06.1979 - KZR 25/78

    Verweigerung der Aufnahme eines Antragstellers in einen Verein - Annahme einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 9 U 89/82
    Darüber hinaus kann eine die Aufnahme beschränkende Satzungsbestimmung nichtig sein, wenn es sich um einen Monopolverband oder einen ihm hinsichtlich der Machtstellung gleichstehenden Verband (vgl. BGH NJW 80, 186) handelt, und eine sachliche Berechtigung an der Geltung der Aufnahmebeschränkung zu verneinen ist (vgl. BGH NJW 75, 771, 772).

    Erst in der vom Landgericht erörterten Entscheidung, die in NJW 80, 186 abgedruckt ist, gibt der Bundesgerichtshof zu erkennen, daß er möglicherweise seine Rechtsprechung zum Aufnahmezwang eines Monopolvereins auf Vereine mit erheblicher wirtschaftlicher und sozialer Machtstellung auszudehnen beabsichtigt.

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Machtstellung anzunehmen ist, die einen Aufnahmezwang begründen kann, ist bisher ebensowenig höchstrichterlich entschieden (ausdrücklich offen gelassen in BGH NJW 80, 186), wie die weitere Frage, ob es einen Aufnahmezwang für Gewerkschaften gibt.

  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72

    Aufnahmezwang eines Monopolverbandes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 9 U 89/82
    In diesem Zusammenhang kann die von der Beklagten im Berufungsverfahren aufgeworfene Frage, ob sich ein Aufnahmezwang für einen Monopolverband und als dessen Spiegelbild ein Aufnahmeanspruch eines Bewerbers aus einer "an der Vorschrift des § 826 BGB und an die Tatbestandselemente des § 27 GWB angelehnten Formel" (vgl. BGH NJW 75, 771) ableiten läßt oder ob sich dies aus verfassungsrechtlichen Gründen verbietet, auf sich beruhen.

    Darüber hinaus kann eine die Aufnahme beschränkende Satzungsbestimmung nichtig sein, wenn es sich um einen Monopolverband oder einen ihm hinsichtlich der Machtstellung gleichstehenden Verband (vgl. BGH NJW 80, 186) handelt, und eine sachliche Berechtigung an der Geltung der Aufnahmebeschränkung zu verneinen ist (vgl. BGH NJW 75, 771, 772).

  • BGH, 28.09.1972 - II ZR 5/70

    Gewerkschaftsausschluss wegen gewerkschaftsfeindlicher politischer Interessen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 9 U 89/82
    Diese Vorschrift sichert dem einzelnen das Recht, an der verfassungsrechtlich geschützten Tätigkeit einer Koalition teilzunehmen (vgl. BVerfGE 19, 303, 312); dies schließt die Freiheit ein, ihr beizutreten (vgl. BGH NJW 73, 35, 36; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 9 Rnr. 169).

    Was zunächst die Tatbestände anbelangt, unter deren Voraussetzungen eine Aufnahme abgelehnt werden kann, so ergibt sich die Zulässigkeit einer derartigen Bestimmung aus dem durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Recht, sich gegen eine Unterwanderung durch Gegner zu schützen (vgl. BGH NJW 73, 35, 36; NJW 78, 1370, 1371).

  • BGH, 19.01.1981 - II ZR 20/80

    Ausschluss eines Gewerkschaftsmitgliedes - Verlust sozialer Schutzrechte und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 9 U 89/82
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt (zuletzt durch Urteil vom 19. Januar 1981, abgedruckt in NJW 81, 2178) entschieden, die Kandidatur eines Gewerkschaftsmitglieds zum Betriebsrat auf einer nicht von der Gewerkschaft unterstützten Liste rechtfertige nicht den Ausschluß aus der Gewerkschaft, da der Kernbereich der Koalitionsbetätigung im Hinblick auf die ihr durch das Verbot der Wahlbeeinflussung ( § 20 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz ) bestimmten Grenzen dadurch nicht berührt werde.

    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils beruht auf § 708 Nr. 10 ZPO , Es handelt sich vorliegend um eine vermögensrechtliche Streitigkeit, da die Kläger mit ihrem Anspruch im wesentlichen wirtschaftliche Zwecke verfolgen (vgl. Baumbach/Lauterbach, Übers. § 1 Anm. 3 B; BGH NJW 81, 2178).

  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 9 U 89/82
    Diese Vorschrift sichert dem einzelnen das Recht, an der verfassungsrechtlich geschützten Tätigkeit einer Koalition teilzunehmen (vgl. BVerfGE 19, 303, 312); dies schließt die Freiheit ein, ihr beizutreten (vgl. BGH NJW 73, 35, 36; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 9 Rnr. 169).
  • BGH, 27.02.1978 - II ZR 17/77

    Ausschluß aus Gewerkschaft wegen Gegenkandidatur bei Betriebswahl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 9 U 89/82
    Was zunächst die Tatbestände anbelangt, unter deren Voraussetzungen eine Aufnahme abgelehnt werden kann, so ergibt sich die Zulässigkeit einer derartigen Bestimmung aus dem durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Recht, sich gegen eine Unterwanderung durch Gegner zu schützen (vgl. BGH NJW 73, 35, 36; NJW 78, 1370, 1371).
  • BGH, 13.06.1966 - II ZR 130/64

    Ausschluß eines Gewerkschaftsmitglieds nach Betriebsratswahl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 9 U 89/82
    Die Ankündigung der Kläger, auch im Falle einer Aufnahme als Mitglieder mit einer eigenen Liste an Betriebsratswahlen teilzunehmen, wäre allerdings dann nicht als gewerkschaftsfeindlich zu erachten, wenn die Beklagte innerverbandlich die Kandidatenauswahl willkürlich und nicht mit der gebotenen Fairness vornehmen würde (vgl. BGHZ 45, 314, 318, 319) [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64] .
  • OLG Celle, 07.01.1980 - 1 U 30/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 9 U 89/82
    Nach allgemeiner Auffassung (vgl. Popp ZfA 1977, 401, 430 ff.; derselbe Jus 1980, 798, 804; Säcker/Rancke. AuR 1981, 1, 14; Fitting/Auffarth/Kaiser, Betriebsverfassungsgesetz, § 20 Rnr. 18; OLG Celle in NJW 80, 1004) genügt es, wenn die Kandidatenauswahl allen im Betrieb vorhandenen Gruppierungen unter demokratischen Gesichtspunkten Chancen eröffnet.
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