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   OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08   

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https://dejure.org/2010,77355
OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08 (https://dejure.org/2010,77355)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.06.2010 - 23 U 243/08 (https://dejure.org/2010,77355)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 23 U 243/08 (https://dejure.org/2010,77355)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Dieser erschließt sich bei einem klageabweisenden Urteil, dessen Urteilsformel keine Aufschlüsse zulässt, stets erst aus dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen einschließlich des Parteivorbringens (BGH, Urt. v. 9. April 1986, IVb ZR 14/85, NJW 1986, 2508; Urt. v. 13. Dezember 1989, IVb ZR 19/89, NJW 1990, 1795, 1796; BGH Urteil vom 17.3.1995 V ZR 178/93 NJW 1995, 1757).

    Das bedeutet jedoch nicht, dass die Parteien den Streitgegenstand durch die Gestaltung ihres Vortrages willkürlich begrenzen könnten (vgl. BGH Urteil vom 17.3.1995 V ZR 178/93 NJW 1995, 1757).

    Infolgedessen gehört zu den Rechtskraftwirkungen die Präklusion nicht nur der im ersten Prozess vorgetragenen Tatsachen, sondern auch der nicht vorgetragenen Tatsachen, sofern sie nicht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Prozess entstanden sind (st.Rspr., vgl. BGH Urteil vom 17.3.1995 V ZR 178/93 NJW 1995, 1757, BGHZ 98, 353, 358; BGH Urt. v. 24. Juni 1993, III ZR 43/92, NJW 1993, 3204; BGH Urt. v. 11. November 1994, V ZR 46/93, Umdruck S. 6, 7; ).

    Ein Sachurteil, das - wie hier im Verfahren 2-26 O 365/04 - eine Leistungsklage abweist, stellt grundsätzlich fest, dass die begehrte Rechtsfolge aus dem Lebenssachverhalt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt hergeleitet werden kann, und zwar auch dann, wenn das Gericht nicht alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen ins Auge gefasst hat (BGHZ 157; 47; BGH Urteil vom 17.3.1995 V ZR 178/93 NJW 1995, 1757; BGH, Urt. v. 13. Dezember 1989, IVb ZR 19/89, NJW 1990, 1795, 1796).

  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Dieser erschließt sich bei einem klageabweisenden Urteil, dessen Urteilsformel keine Aufschlüsse zulässt, stets erst aus dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen einschließlich des Parteivorbringens (BGH, Urt. v. 9. April 1986, IVb ZR 14/85, NJW 1986, 2508; Urt. v. 13. Dezember 1989, IVb ZR 19/89, NJW 1990, 1795, 1796; BGH Urteil vom 17.3.1995 V ZR 178/93 NJW 1995, 1757).

    Ein Sachurteil, das - wie hier im Verfahren 2-26 O 365/04 - eine Leistungsklage abweist, stellt grundsätzlich fest, dass die begehrte Rechtsfolge aus dem Lebenssachverhalt unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt hergeleitet werden kann, und zwar auch dann, wenn das Gericht nicht alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen ins Auge gefasst hat (BGHZ 157; 47; BGH Urteil vom 17.3.1995 V ZR 178/93 NJW 1995, 1757; BGH, Urt. v. 13. Dezember 1989, IVb ZR 19/89, NJW 1990, 1795, 1796).

  • EuGH, 15.04.2010 - C-215/08

    E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Insoweit liegt zwischenzeitlich auch die vom Beklagten in seiner Berufungsbegründung noch erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15.4.2010 Az C-215/08 auf die Vorlageentscheidung des Bundesgerichtshofs im Verfahren II ZR 292/06 vor.
  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Auch vor dem Hintergrund der vom Beklagten in der Berufungsbegründung in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 9.11.2007 ( Az V ZR 25/07 NJW 2008, 506) zur Frage des Beginns der kenntnisabhängigen Verjährung bei verschiedenen Beratungsfehlern kann dies nicht anders beurteilt werden, da hier nicht die verjährungsrechtliche Frage jeweils neuer erzeugter selbständiger Schädigungen zu beurteilen war, sondern vielmehr die Frage, wie weit die Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bzw. wie weit der "historische Lebensvorgang" (vgl. BGH Urteil vom 19.11.2003 VIII ZR 60/03) reicht, zu dem sich der Vorprozess verhält.
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Auch vor dem Hintergrund der vom Beklagten in der Berufungsbegründung in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 9.11.2007 ( Az V ZR 25/07 NJW 2008, 506) zur Frage des Beginns der kenntnisabhängigen Verjährung bei verschiedenen Beratungsfehlern kann dies nicht anders beurteilt werden, da hier nicht die verjährungsrechtliche Frage jeweils neuer erzeugter selbständiger Schädigungen zu beurteilen war, sondern vielmehr die Frage, wie weit die Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bzw. wie weit der "historische Lebensvorgang" (vgl. BGH Urteil vom 19.11.2003 VIII ZR 60/03) reicht, zu dem sich der Vorprozess verhält.
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Ob sich der am streitgegenständlichen Fonds Beteiligte auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss durch eine Verhandlung iSd § 1 HWiG a.F. in einer Lage befand, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt war, den ihm angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (BGH NJW 2003, 2529 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1995 - II ZR 298/94

    Rechtsnatur des Widerrufsrechts und des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Nach BGH Urteil vom 16.10.1995, Az II ZR 298/94, handelt es sich bei dem Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz nicht um die Ausübung eines Gestaltungsrechts (anders Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., vor § 322, Rdz. 66), weil der wirksame Widerruf keine Änderung der bis dahin bestehenden Rechtslage bewirke, sondern lediglich eine anderenfalls ipso jure eintretende Änderung verhindere.
  • OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 65/05

    Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Das OLG Frankfurt (Az.: 9 U 65/05) wies die Berufung der Ehefrau des Beklagten mit Beschluss vom 25.04.2006 zurück.
  • OLG Frankfurt, 31.08.2005 - 9 U 56/05

    Zivilprozessrecht: Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Soweit der Beklagte im Schriftsatz vom 24.8.2009 darauf verweist, dass die Klägerin dem Vermittler (X) eine Provision/Aufwandsentschädigung von 0, 5 % gezahlt habe und darüber den Beklagten bei Abschluss der streitgegenständlichen Darlehensverträge nicht aufgeklärt habe, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wäre und meint, dass diese Frage nicht Gegenstand des Vorprozesses gewesen sei, so verkennt der Beklagte, dass schon der die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts im Verfahren 2-26 O 365/04 zurückweisenden Beschluss der Oberlandesgerichts Frankfurt vom 25.4.2006 (Az. 9 U 56/05) sich ausdrücklich auch mit dem Umstand, dass die finanzierende Bank sich einer Vertriebsorganisation bedient und an diese eine Provision gezahlt hat, befasste und in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche der damaligen Klägerin gegen die hiesige Klägerin abgelehnt.
  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 23 U 243/08
    Infolgedessen gehört zu den Rechtskraftwirkungen die Präklusion nicht nur der im ersten Prozess vorgetragenen Tatsachen, sondern auch der nicht vorgetragenen Tatsachen, sofern sie nicht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Prozess entstanden sind (st.Rspr., vgl. BGH Urteil vom 17.3.1995 V ZR 178/93 NJW 1995, 1757, BGHZ 98, 353, 358; BGH Urt. v. 24. Juni 1993, III ZR 43/92, NJW 1993, 3204; BGH Urt. v. 11. November 1994, V ZR 46/93, Umdruck S. 6, 7; ).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 46/93

    Umfang der Rechtskraft und Präklusion von Tatsachen durch anderweitige

  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 14/85

    Rechtskraft der Abweisung einer auf das Nichtbestehen eines Zugewinnausgleichs

  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Die einer Anlageentscheidung vorausgegangene Beratung stellt, wie auch das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend angenommen hat, bei natürlicher Betrachtungsweise einen einheitlichen Lebensvorgang dar, der nicht in einzelne Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen, die der Anleger der Bank vorwirft, aufgespalten werden kann (so auch OLG München, Urteil vom 22. April 2013 - 19 U 4963/12, nicht veröffentlicht, Umdruck S. 5 ff.; Wolff, WuB I G 1. Anlageberatung 9.12; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2010 - 23 U 243/08, Umdruck S. 12 f.; a.A. wohl noch OLG München, WM 2008, 581, 588).
  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 57/12

    Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs gegenüber einer Sparkasse wegen

    Die einer Anlageentscheidung vorausgegangene Beratung stellt bei natürlicher Betrachtung einen einheitlichen Lebensvorgang dar, der nicht in einzelne Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen, die der Anleger der Bank vorwirft, aufgespalten werden kann (so auch OLG München, Urteil vom 22. April 2013 - 19 U 4963/12, nicht veröffentlicht, Umdruck S. 5 ff.; Wolff, WuB I G 1. Anlageberatung 9.12; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2010 - 23 U 243/08, Umdruck S. 12 f.; a. A. wohl noch OLG München, WM 2008, 581, 588).
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