Rechtsprechung
OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 182/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes ; Wettbewerbsrechtlich zulässige Werbung mit einer "unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers"; Zulässigkeit der Werbung mit einer "unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers" im Falle der Bildung eines ...
- Judicialis
UWG a.F. § 1; ; UWG a.F. § 3; ; GWB § 23; ; PAngVO § 1 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den Voraussetzungen bei einer Werbung mit "unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.11.2003 - 407 O 117/03
- OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 182/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81
Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 182/03
Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Verkehr grundsätzlich von einer Einbeziehung der Überführungskosten in den Endpreis des Händlers (Unterstreichung hinzugefügt) ausgeht, wenn in der Werbung nicht unmissverständlich auf ihre gesonderte Berechnung hingewiesen wird (BGH GRUR 89, 606, 608 - Unverb. Preisempfehlung; BGH GRUR 83, 443, 445 - Kfz-Endpreis; BGH GRUR 83, 658, 661 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).Eine preisangabenrechtliche Verpflichtung des Beklagten, die Überführungskosten stets in ihren Endpreis mit einzubeziehen, besteht auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVO ohnehin nicht (vgl. BGH GRUR 83, 658, 661 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).
- BGH, 16.12.1982 - I ZR 155/80
Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung über importierte und …
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 182/03
Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Verkehr grundsätzlich von einer Einbeziehung der Überführungskosten in den Endpreis des Händlers (Unterstreichung hinzugefügt) ausgeht, wenn in der Werbung nicht unmissverständlich auf ihre gesonderte Berechnung hingewiesen wird (BGH GRUR 89, 606, 608 - Unverb. Preisempfehlung; BGH GRUR 83, 443, 445 - Kfz-Endpreis; BGH GRUR 83, 658, 661 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung). - BGH, 02.03.1989 - I ZR 70/87
"Unverb. Preisempfehlung"; Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung ohne …
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 182/03
Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Verkehr grundsätzlich von einer Einbeziehung der Überführungskosten in den Endpreis des Händlers (Unterstreichung hinzugefügt) ausgeht, wenn in der Werbung nicht unmissverständlich auf ihre gesonderte Berechnung hingewiesen wird (BGH GRUR 89, 606, 608 - Unverb. Preisempfehlung; BGH GRUR 83, 443, 445 - Kfz-Endpreis; BGH GRUR 83, 658, 661 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).
- BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97
Falsche Herstellerpreisempfehlung
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 182/03
Dies hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich in einem Fall klargestellt, in dem der Herstellerpreis (möglicherweise versehentlich) falsch angegeben worden war, der Kunde aber aufgrund des Händlerpreises und der ebenfalls genannten Preisdifferenz den Fehler relativ leicht erkennen konnte (BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung). - BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01
Mondpreise?
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 182/03
Sie ist allerdings dann als irreführend anzusehen, wenn nicht klargestellt wird, dass es sich bei der Herstellerempfehlung um eine unverbindliche Preisempfehlung handelt, wenn die Empfehlung nicht auf der Grundlage einer ernsthaften Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis ermittelt worden ist oder wenn der vom Hersteller empfohlene Preis im Zeitpunkt der Bezugnahme nicht als Verbraucherpreis in Betracht kommt (BGH GRUR 04, 246 ff- Mondpreise; BGH GRUR 00, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; BGH GRUR 03, 446 - Preisempfehlung für Sondermodelle). - BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97
Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 182/03
Sie ist allerdings dann als irreführend anzusehen, wenn nicht klargestellt wird, dass es sich bei der Herstellerempfehlung um eine unverbindliche Preisempfehlung handelt, wenn die Empfehlung nicht auf der Grundlage einer ernsthaften Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis ermittelt worden ist oder wenn der vom Hersteller empfohlene Preis im Zeitpunkt der Bezugnahme nicht als Verbraucherpreis in Betracht kommt (BGH GRUR 04, 246 ff- Mondpreise; BGH GRUR 00, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; BGH GRUR 03, 446 - Preisempfehlung für Sondermodelle). - BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00
Preisempfehlung für Sondermodelle
Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 182/03
Sie ist allerdings dann als irreführend anzusehen, wenn nicht klargestellt wird, dass es sich bei der Herstellerempfehlung um eine unverbindliche Preisempfehlung handelt, wenn die Empfehlung nicht auf der Grundlage einer ernsthaften Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis ermittelt worden ist oder wenn der vom Hersteller empfohlene Preis im Zeitpunkt der Bezugnahme nicht als Verbraucherpreis in Betracht kommt (BGH GRUR 04, 246 ff- Mondpreise; BGH GRUR 00, 436, 437 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; BGH GRUR 03, 446 - Preisempfehlung für Sondermodelle).