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   OLG Hamburg, 10.01.2013 - 6 U 68/09   

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https://dejure.org/2013,1503
OLG Hamburg, 10.01.2013 - 6 U 68/09 (https://dejure.org/2013,1503)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.01.2013 - 6 U 68/09 (https://dejure.org/2013,1503)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 6 U 68/09 (https://dejure.org/2013,1503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 328 Abs 1 Nr 5 ZPO, § 723 Abs 2 ZPO
    Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Gegenseitigkeit für Zahlungsurteile im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarerklärung eines südafrikanischen Titels; Verbürgung der Gegenseitigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 5; ZPO § 723 Abs. 2
    Vollstreckbarerklärung eines südafrikanischen Titels; Verbürgung der Gegenseitigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 629
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.1968 - VIII ZR 43/65

    Französische Urteile

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2013 - 6 U 68/09
    In BGHZ 52, 251 hat der BGH die noch vom Reichsgericht vertretene Ansicht, im Verhältnis zu einem bestimmten Land könne die Gegenseitigkeit nur generell im Sinne eines "ja" oder "nein" verbürgt sein, abgelehnt und sich für eine differenzierende Lösung ausgesprochen, die auch eine nur partielle Verbürgung der Gegenseitigkeit akzeptiert (so auch schon BGHZ 50, 100 im Verhältnis zu Frankreich).

    Dementsprechend hat der BGH in einer Entscheidung, die das Verhältnis zu Frankreich betrifft, die Befugnis des französischen Exequaturrichters, die interne Zuständigkeit des Erstgerichts nachzuprüfen, wegen der geringen Bedeutung in der Praxis nicht als Hindernis für die - insoweit partielle - Verbürgung der Gegenseitigkeit angesehen (BGHZ 50, 100; vgl. dazu Schütze, a.a.O., § 328 Rn 70).

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZR 52/08

    Grundstücksmiete: Verjährungsfrist für Vermieteransprüche wegen Verschlechterung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2013 - 6 U 68/09
    Ein Vergleich bewirkt aber regelmäßig keine Umschaffung des Schuldverhältnisses, sondern verändert das ursprüngliche Rechtsverhältnis nur, soweit er streitige oder ungewisse Punkte regelt, im Übrigen lässt er es nach Inhalt wie Rechtsnatur in der Regel weiterbestehen (vgl. BGH NJW 2010, 2652 Tz 15; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., § 779 Rn 11).
  • BGH, 02.07.2009 - IX ZR 152/06

    Verbot der Doppelexequatur von Schiedssprüchen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2013 - 6 U 68/09
    Auf Urteile und Schiedssprüche bezogene ausländische Exequaturentscheidungen können auch nicht nochmals gem. § 722 ZPO für vollstreckbar erklärt werden (vgl. zum Verbot der Doppelexequatur BGH NJW 2009, 2826; Zöller/Geimer, a.a.O., § 722 Rn 21).
  • BGH, 24.10.2000 - XI ZR 300/99

    Verbügung der Gegenseitigkeit (Provinz British Columbia in Kanada)

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2013 - 6 U 68/09
    Dabei ist darauf abzustellen, ob das beiderseitige Anerkennungsrecht und die Anerkennungspraxis bei einer Gesamtwürdigung im Wesentlichen gleichwertige Bedingungen für die Vollstreckung eines ausländischen Urteils gleicher Art schaffen (vgl. BGH NJW 2001, 524, 525; MünchKommZPO/ Gottwald, 4. Aufl., § 328 Rn 131).
  • BGH, 30.09.1964 - VIII ZR 195/61

    Südafrikanische Urteile

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2013 - 6 U 68/09
    In seinem Urteil vom 30.09.1964 hat er entschieden, bei der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen auf sofortige Zahlung eines bestimmten Geldbetrages sei die Gegenseitigkeit verbürgt (BGHZ 42, 194).
  • BGH, 09.07.1969 - VIII ZR 185/67

    Anerkennung südafrikanischer Urteile

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2013 - 6 U 68/09
    In BGHZ 52, 251 hat der BGH die noch vom Reichsgericht vertretene Ansicht, im Verhältnis zu einem bestimmten Land könne die Gegenseitigkeit nur generell im Sinne eines "ja" oder "nein" verbürgt sein, abgelehnt und sich für eine differenzierende Lösung ausgesprochen, die auch eine nur partielle Verbürgung der Gegenseitigkeit akzeptiert (so auch schon BGHZ 50, 100 im Verhältnis zu Frankreich).
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