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   OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20 - 1 Ss 134/20   

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https://dejure.org/2020,41572
OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20 - 1 Ss 134/20 (https://dejure.org/2020,41572)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2020 - 2 Rev 52/20 - 1 Ss 134/20 (https://dejure.org/2020,41572)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - 2 Rev 52/20 - 1 Ss 134/20 (https://dejure.org/2020,41572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Verfahrensrüge, Zulässigkeit, Protokollberichtigung

  • Justiz Hamburg

    § 258 Abs 2 Halbs 2 StPO, § 258 Abs 3 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge wegen Nichtgewährung des letzten Wortes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmittel: Protokollberichtigungsverfahren, oder: Wenn die Verfahrensrüge unzulässig wird

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20
    Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Verfahrensrüge ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Revisionsgerichts abzustellen (BGHSt 51, 88 Rn. 33).

    Ebenso zu behandeln sind Fälle, in denen die ursprüngliche Begründung fallen gelassen und durch eine andere ersetzt wird (BGHSt 17, 337), oder bei denen eine zunächst nicht bewusst wahrheitswidrig erhobene Rüge im später erworbenen sicheren Wissen ihrer Unwahrheit gleichwohl missbräuchlich weiterverfolgt wird (BGHSt 51, 88 Rn. 33).

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20
    (1) Von der Stellungnahme des Verteidigers vom 28. März 2020 hat der Senat im Rahmen der ihm als Revisionsgericht obliegenden Überprüfung der Rechtmäßigkeit und sonstigen Beachtlichkeit des Protokollberichtigungsverfahrens (grundlegend: BGHSt 51, 298 ff.; vgl. Senatsbeschluss in dieser Sache vom 17. August 2020 m.w.N.) von Amts wegen Kenntnis genommen.
  • BGH, 19.05.2015 - 1 StR 128/15

    Rechtstaatswidrige Tatprovokation (Verletzung des Rechts auf ein faires

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20
    aa) Gemäß § 344 Absatz 2 Satz 2 StPO sind im Falle der Erhebung einer Verfahrensrüge in der Revisionsbegründungsschrift die den Mangel enthaltenden Tatsachen - objektiv richtig (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt § 344 Rn. 22) - anzugeben.Der Revisionsführer hat dabei alle Tatsachen, die den Verfahrensmangel begründen, so vollständig und genau vorzutragen, dass das Revisionsgericht allein auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zum Verfahrensablauf erwiesen sind (BGHSt 60, 238; MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 99; LR/Franke, § 344 Rn. 78).
  • BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20
    So kann eine Verfahrensrüge etwa dadurch unzulässig werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt, etwa im Rahmen der Gegenerklärung gemäß § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO, zum ursprünglichen Rügevortrag in Widerspruch stehende Verfahrenstatsachen behauptet werden (BGH NStZ-RR 2006, 181; BGH, Beschluss vom 28. August 1997, Az.: 1 StR 291/97 (juris); OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27. Januar 2017, Az.: 1 Ss 176/16 (juris)).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20
    Ungenügend sind deshalb etwa die Äußerung einer bloßen Vermutung, ebenso die Erklärung, dass ein Verstoß "möglicherweise" geschehen oder "wahrscheinlich" sei, oder die Äußerung von bloßen Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens (vgl. BGHSt 19, 273).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20
    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verlangt ferner, dass Tatsachenbehauptungen, aus denen die Verletzung einer Verfahrensnorm gefolgert wird, mit Bestimmtheit vorgebracht werden (BGHSt 7, 162; BGHSt 25, 165).
  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20
    Ebenso zu behandeln sind Fälle, in denen die ursprüngliche Begründung fallen gelassen und durch eine andere ersetzt wird (BGHSt 17, 337), oder bei denen eine zunächst nicht bewusst wahrheitswidrig erhobene Rüge im später erworbenen sicheren Wissen ihrer Unwahrheit gleichwohl missbräuchlich weiterverfolgt wird (BGHSt 51, 88 Rn. 33).
  • OLG Hamburg, 03.06.2020 - 2 Rev 26/20

    Revision in Strafsachen: Zulässigkeit der Verfahrensrüge über die Verwertung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20
    Dem Erfordernis bestimmter Behauptung genügt auch nicht ein Vortrag, wonach "davon auszugehen" ist, ein Geschehnis habe sich ereignet (BGH NStZ-RR 2014, 15; MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 101; vgl. im Übrigen zur Unzulässigkeit der sog. Protokollrüge: Senat, Urteil vom 3. Juni 2020, Az.: 2 Rev 26/20).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 176/16

    Auswirkung widersprüchlichen Vorbringens des Angeklagten im Rahmen von § 344 Abs.

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20
    So kann eine Verfahrensrüge etwa dadurch unzulässig werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt, etwa im Rahmen der Gegenerklärung gemäß § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO, zum ursprünglichen Rügevortrag in Widerspruch stehende Verfahrenstatsachen behauptet werden (BGH NStZ-RR 2006, 181; BGH, Beschluss vom 28. August 1997, Az.: 1 StR 291/97 (juris); OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27. Januar 2017, Az.: 1 Ss 176/16 (juris)).
  • BGH, 27.03.1973 - 5 StR 655/72

    Verwerfung der Berufung des unentschuldigt ausgebliebenen Angeklagten -

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20
    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verlangt ferner, dass Tatsachenbehauptungen, aus denen die Verletzung einer Verfahrensnorm gefolgert wird, mit Bestimmtheit vorgebracht werden (BGHSt 7, 162; BGHSt 25, 165).
  • BGH, 28.08.1997 - 1 StR 291/97

    Fehlen eines zulässigen Tatsachenvortrags

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