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   OLG Hamburg, 12.12.2019 - 3 U 14/19   

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https://dejure.org/2019,52466
OLG Hamburg, 12.12.2019 - 3 U 14/19 (https://dejure.org/2019,52466)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.2019 - 3 U 14/19 (https://dejure.org/2019,52466)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 3 U 14/19 (https://dejure.org/2019,52466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    BEFORE-Studie

    § 1 Abs 1 Nr 1a HeilMWerbG, § 3 S 2 Nr 1 HeilMWerbG, § 17 HeilMWerbG, § 3 MPG, § 6 Abs 2 S 1 MPG
    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Gesundheitswerbung: Nachweis für die Absicherung gesundheitsbezogener Werbeangaben für ein Medizinprodukt zur Gewichtsreduzierung durch CE-Zertifizierung eines Wirkstoffs - BEFORE-Studie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 396
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 14.06.2007 - C-6/05

    Medipac - Kazantzidis - Freier Warenverkehr - Richtlinie 93/42/EWG - Beschaffung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2019 - 3 U 14/19
    Der EuGH hat hierzu in seinem Urteil vom 14. Juni 2007 (C-6/05, Rn .

    Soweit die Antragsgegnerin demgegenüber auf die Entscheidung des EuGH (Urteil vom 14. Juni 2007, C-6/05) verweist und geltend macht, daraus ergebe sich, dass ein Vorgehen gegen Angaben der Kennzeichnung zur Zweckbestimmung von zertifizierten Medizinprodukte nur im Rahmen des Verfahrens gemäß Art. 8 und 13 der Richtlinie 93/42 möglich sei, überzeugt dies nicht.

  • OLG München, 19.04.2012 - 6 U 2576/11

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für eine Ultraschall-Behandlung zur Körperformung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2019 - 3 U 14/19
    Diese Grundsätze sind auf Medizinprodukte übertragen (OLG München, Urteil vom 19. April 2012, 6 U 2576/11, juris).

    Jedenfalls dann, wenn der Wirknachweis anhand objektiv messbarer Ergebnisse geführt werden kann und nicht die Gefahr der Verzerrung der Studienergebnisse durch subjektive Empfindungen der Teilnehmer besteht, hat eine Einzelfallprüfung bezüglich des Nachweises der wissenschaftlichen Absicherung anhand vorgelegter Studien und weiterer Umstände zu erfolgen (OLG Celle, Beschluss vom 27. März 2017, 13 U 199/16, Magazindienst 2017, 606, juris Rn. 42 vgl. auch OLG München, Urteil vom 19. April 2012, 6 U 2576/11, Magazindienst 2012, 759, juris Rn. 38).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2019 - 3 U 14/19
    Auch lässt sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Erforderlichkeit einer randomisierten, placebo-kontrollierten Doppelblindstudie nach dem sog. Goldstandard, welche nach der Rechtsprechung zum Beleg für eine auf Arzneimittel bezogene werbliche Äußerung im Regelfall erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 06. Februar 2013, I ZR 62/11, GRUR 2013, 649 Rn. 19 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil), nicht einschränkungslos auf Medizinprodukte übertragen.
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2019 - 3 U 14/19
    Ein Verstoß gegen eine das Marktverhalten regelnde Vorschrift kann zudem nur dann verneint werden, wenn das Marktverhalten durch einen Verwaltungsakt der zuständigen Behörde ausdrücklich erlaubt worden ist und dieser Verwaltungsakt nicht nichtig ist (BGH, GRUR 2005, 778, 779 - Atemtest ).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 44/11

    ARTROSTAR

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2019 - 3 U 14/19
    Auf die Untersuchung solcher Wechselwirkungen kann nicht verzichtet werden, weil die Verwendung mehrerer oder zusätzlicher Inhaltsstoffe mit einer Verschlechterung der Wirksamkeit einhergehen und sich die Wirkung einzelner Bestandteile im Körper neutralisieren kann (vgl. zu einer als diätetisches Lebensmittel vertriebenen Nährstoff-Kombination BGH, Urteil vom 15. März 2012, I ZR 44/11, GRUR 2012, 1164 - Artrostar).
  • EuGH, 13.10.2016 - C-277/15

    Servoprax - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2019 - 3 U 14/19
    Dementsprechend hat der EuGH hinsichtlich des Behinderungsverbotes gemäß Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie ausgeführt, es handele sich um "das gegenüber den Mitgliedstaaten ausgesprochene Verbot, eine neue Konformitätsbewertung zu verlangen" (EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2016, C-277/15, Rn. 37).
  • OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 154/16

    "Detox"-Pulver, Zeolith - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet-Werbung für

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2019 - 3 U 14/19
    Auf dieser Basis hat das OLG Stuttgart (Urteil vom 08. Juni 2017, 2 U 154/16 , GRUR-RR 2017, 448, juris Rn. 74ff.) unter Verweis darauf, dass der Wortlaut der Richtlinie 93/42/EWG zeige, dass es im Rahmen der CE-Zertifizierung vorrangig um die Qualitätssicherung gehe und eine Überprüfung der Wirkungen bzw. der therapeutischen Wirksamkeit gerade nicht Ziel der Zertifizierung sei, die Bindungs- bzw. Feststellungswirkung eines positiven Konformitätsbewertungsverfahrens auch für die zweckbestimmungsmäßigen Wirk- und Leistungsaussagen verneint die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22.2.2018 (Az. I ZR 119/17) zurückgewiesen.
  • BGH, 09.02.1998 - II ZB 15/97

    Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2019 - 3 U 14/19
    (1) Zwar genügt nach dem im einstweiligen Verfügungsverfahren geltenden herabgesetzten Beweismaßstab insoweit für die Glaubhaftmachung die überwiegende Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 1998, II ZB 15/97, NJW 1998, 1870, Ls. und juris Rn. 1).
  • OLG Celle, 27.03.2017 - 13 U 199/16

    Werbung einer Klinik mit "Kältebehandlung hilft gegen Übergewicht" ist

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2019 - 3 U 14/19
    Jedenfalls dann, wenn der Wirknachweis anhand objektiv messbarer Ergebnisse geführt werden kann und nicht die Gefahr der Verzerrung der Studienergebnisse durch subjektive Empfindungen der Teilnehmer besteht, hat eine Einzelfallprüfung bezüglich des Nachweises der wissenschaftlichen Absicherung anhand vorgelegter Studien und weiterer Umstände zu erfolgen (OLG Celle, Beschluss vom 27. März 2017, 13 U 199/16, Magazindienst 2017, 606, juris Rn. 42 vgl. auch OLG München, Urteil vom 19. April 2012, 6 U 2576/11, Magazindienst 2012, 759, juris Rn. 38).
  • OLG München, 15.03.2001 - 6 U 5005/00

    Medizinische Produkte - Behandlung von Übergewicht Konformitätsverfahren -

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2019 - 3 U 14/19
    Einer solchen Bindungs- bzw. Feststellungswirkung eines positiven Konformitätsbewertungsverfahrens steht bereits § 6 Abs. 4 MPG entgegen, wonach die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Herstellers und damit auch etwaige Ansprüche nach dem UWG unberührt lässt (vgl. OLG München, Urteil vom 15.03.2001, 6 U 5005/00, Magazindienst 2001, 887, 888f. Braun, MPR 2014, 193, 196).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 6 U 18/02

    Darlegungs- und Beweislast in einem Zivilprozess um die tatsächlichen Wirkungen

  • OLG Hamburg, 06.11.2002 - 5 U 70/02
  • KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16

    Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

  • OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 107/08

    Wettbewerbsverstoß: Parallelvertrieb eines zentral zugelassenen Arzneimittels

  • OLG Köln, 29.06.2012 - 6 U 19/12

    Für die Dringlichkeit bei der Untersagung einer Kennzeichenverletzung im

  • OLG Hamburg, 25.02.1999 - 3 U 272/98

    Irreführung der Werbung der Bezeichnung "Schoko-Keks" für einen mit Kakao-Creme

  • OLG Köln, 15.07.2011 - 6 U 34/11

    Irreführung der Werbung für den E-Postbrief

  • OLG Karlsruhe, 22.06.2022 - 6 U 259/21

    produktiver Husten - Heilmittelwerbung im Internet: Irreführende Bewerbung eines

    Bei dem von der Beklagten gewählten, für die Medizinproduktklasse IIa zulässigen Zertifizierungsverfahren zur Erlangung der CE-Zertifizierung ist nach dem Medizinproduktegesetz (§§ 6 Abs. 2, 7 MPG) und der Medizinprodukterichtlinie, auf deren Anhang I § 7 Abs. 1 MPG hinsichtlich der grundlegenden Anforderungen verweist, nicht vorgesehen, dass die Benannte Stelle die Wirksamkeit des Medizinprodukts prüft (ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 3 U 14/19, Rn. 72, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Juni 2017 - 2 U 154/16, Rn. 75, juris).

    Das Behinderungsverbot verbietet lediglich solche Einschränkungen, die sich auf Produkteigenschaften beziehen, die bereits im Konformitätsverfahren Berücksichtigung gefunden haben (ebenso OLG Hamburg, GRUR-RR 2020, 396; OLG Frankfurt a. M., GRUR-RS 2021, 41663 Rn. 47).

    Angesichts des mit der Richtlinie verfolgten Ziels einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes lässt sich das Behinderungsverbot des Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 93/42/EWG nicht dahingehend auszulegen, dass es den Verantwortlichen erlaubt, für ein Medizinprodukt, bei dem im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens lediglich das Qualitätssicherungssystem untersucht und zertifiziert worden ist, mit nicht hinreichend gesicherten Zweckbestimmungsangaben zu werben, welche im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens nicht überprüft worden sind (OLG Hamburg, GRUR-RR 2020, 396 Rn. 59).

    Die Zertifizierung durch die Benannte Stelle hat nicht den Charakter eines Verwaltungsakts, denn die benannten Stellen sind private, nicht beliehene Unternehmen (so auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2020, 396; OLG Frankfurt a. M., GRUR-RS 2021, 41663 Rn. 45).

    e) Bei den beanstandeten Angaben handelt es sich um Werbung i.S.d. § 3 HWG (ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 3 U 14/19 -, Rn. 56, juris).

  • OLG Frankfurt, 02.12.2021 - 6 U 121/20

    Heilerde zur Entgiftung

    Die Zertifizierung durch die benannte Stelle hat nicht den Charakter eines Verwaltungsakts, denn die benannten Stellen sind private, nicht beliehene Unternehmen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2020, 396).

    Das Behinderungsverbot verbietet lediglich solche Einschränkungen, die sich auf Produkteigenschaften beziehen, die bereits im Konformitätsverfahren Berücksichtigung gefunden haben (ebenso OLG Hamburg, GRUR-RR 2020, 396).

  • OLG Köln, 11.11.2022 - 6 U 80/22
    Das Behinderungsverbot verbietet lediglich solche Einschränkungen, die sich auf Produkteigenschaften beziehen, die bereits im Konformitätsverfahren Berücksichtigung gefunden haben (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 02.12.2021 - 6 U 121/20, GRUR 2022, 581; OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.2019 - 3 U 14/19, GRUR-RR 2020, 396).
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