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   OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20   

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https://dejure.org/2020,45029
OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20 (https://dejure.org/2020,45029)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.12.2020 - 3 W 38/20 (https://dejure.org/2020,45029)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2020 - 3 W 38/20 (https://dejure.org/2020,45029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 15 Abs 1 AMWHV, § 9 Abs 1 S 1 AMG, § 10 Abs 1 Nr 1 AMG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG
    Definition eines Arzneimittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Cannabisblüten sind Ausgangsstoff statt Arzneimittel

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Cannabisblüten, die vor dem Vertrieb noch verarbeitet werden müssen, sind keine Arzneimittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2020 - 13 A 3137/17

    Anforderungen an die Begründungen eines Antrags auf Zulassung der Berufung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Ein Erzeugnis hat dann eine Zweckbestimmung als Arzneimittel, wenn es entweder ausdrücklich als ein solches Mittel bezeichnet wird oder aber sonst beim Verkehr, wenn auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass es in Anbetracht seiner Aufmachung Eigenschaften zur Heilung, Linderung oder Verhütung menschlicher Krankheiten haben müsse (BVerwG, PharmR 2009, 397, Rn. 21; EuGH, PharmR 2008, 59, juirs-Rn. 46 - Knoblauchkapseln; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).

    Dabei kann die Vorstellung der Verbraucher auch durch die Auffassungen der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein (BVerwG, NVwZ-RR 1995, 625, 626 BGH, GRUR 2001, S. 450, 451 - Franzbranntwein; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).

    Vielmehr muss das Produkt heilende, krankheitsvorbeugende oder Leiden lindernde Wirkungen in Anspruch nehmen (BVerwG, NVwZ 2008, 439, Rn. 40 - OPC; BVerwG, NVwZ-RR 2007, 771, Rn. 23 - Pferdesalbe BVerwG, PharmR 2009, 397, Rn. 23 - Red Rice; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).

  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel;

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Ein Erzeugnis hat dann eine Zweckbestimmung als Arzneimittel, wenn es entweder ausdrücklich als ein solches Mittel bezeichnet wird oder aber sonst beim Verkehr, wenn auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass es in Anbetracht seiner Aufmachung Eigenschaften zur Heilung, Linderung oder Verhütung menschlicher Krankheiten haben müsse (BVerwG, PharmR 2009, 397, Rn. 21; EuGH, PharmR 2008, 59, juirs-Rn. 46 - Knoblauchkapseln; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).

    Vielmehr muss das Produkt heilende, krankheitsvorbeugende oder Leiden lindernde Wirkungen in Anspruch nehmen (BVerwG, NVwZ 2008, 439, Rn. 40 - OPC; BVerwG, NVwZ-RR 2007, 771, Rn. 23 - Pferdesalbe BVerwG, PharmR 2009, 397, Rn. 23 - Red Rice; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).

  • BVerwG, 24.11.1994 - 3 C 2.93

    Arzneimittel - Begriffsbestimmung - Therapeutische Wirksamkeit - Therapeutischer

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Maßgebend ist insoweit, wie das Produkt gegenüber dem Verkehr aufgrund seiner stofflichen Zusammensetzung, seiner Aufmachung und der Art seines Vertriebs in Erscheinung tritt (BVerwG, NVwZ-RR 1995, 625 f.).

    Dabei kann die Vorstellung der Verbraucher auch durch die Auffassungen der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein (BVerwG, NVwZ-RR 1995, 625, 626 BGH, GRUR 2001, S. 450, 451 - Franzbranntwein; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 8.10

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Traditionelle Chinesische Medizin; TCM;

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Daraus lässt sich allerdings nicht schließen, dass solche Arzneimittel in jedem Fall erst durch den Apotheker hergestellt werden, also zuvor noch keine Arzneimittel, sondern lediglich Ausgangsstoffe oder Zwischenprodukte vorliegen (BVerwG, PharmR 2011, 168, Rn. 15 - TCM-Granulate).

    Das ließe sich nicht erreichen, wenn stets nur der letzte Produktionsschritt vor der Abgabe an den Endverbraucher die Arzneimitteleigenschaft des Produktes begründete (BVerwG, PharmR 2011, 168, Rn. 16 - TCM-Granulate).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Damit hat er es für den Fall eines Erfolgs seines Antrags dem Gericht überlassen, zu bestimmen, auf welchen der geltend gemachten Aspekt das Unterlassungsgebot gestützt wird (BGH, GRUR 2013, 401, Rn 24 - Biomineralwasser).

    Weiter führt dies dazu, dass insoweit keine kostenträchtige Teilzurückweisung zu erfolgen hat (vgl. BGH, GRUR 2013, 401, Rn. 25f. - Biomineralwasser).

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Ein Erzeugnis hat dann eine Zweckbestimmung als Arzneimittel, wenn es entweder ausdrücklich als ein solches Mittel bezeichnet wird oder aber sonst beim Verkehr, wenn auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass es in Anbetracht seiner Aufmachung Eigenschaften zur Heilung, Linderung oder Verhütung menschlicher Krankheiten haben müsse (BVerwG, PharmR 2009, 397, Rn. 21; EuGH, PharmR 2008, 59, juirs-Rn. 46 - Knoblauchkapseln; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Vielmehr muss das Produkt heilende, krankheitsvorbeugende oder Leiden lindernde Wirkungen in Anspruch nehmen (BVerwG, NVwZ 2008, 439, Rn. 40 - OPC; BVerwG, NVwZ-RR 2007, 771, Rn. 23 - Pferdesalbe BVerwG, PharmR 2009, 397, Rn. 23 - Red Rice; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).
  • BVerwG, 17.08.2017 - 3 C 18.15

    Zur Arzneimitteleigenschaft von Import-Blutegeln

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Eine Bearbeitung oder Aufbereitung sei wesentlich, wenn sie nach der Verkehrsanschauung den Herstellungsprozess präge oder für die Anwendungsfertigkeit des Erzeugnisses von besonderer Bedeutung sei (BVerwG, PharmR 2018, 98 Rn. 27 - Import-Blutegel).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 34.06

    Arzneimittel; Tierarzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Vielmehr muss das Produkt heilende, krankheitsvorbeugende oder Leiden lindernde Wirkungen in Anspruch nehmen (BVerwG, NVwZ 2008, 439, Rn. 40 - OPC; BVerwG, NVwZ-RR 2007, 771, Rn. 23 - Pferdesalbe BVerwG, PharmR 2009, 397, Rn. 23 - Red Rice; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 158/98

    Franzbranntwein-Gel

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 W 38/20
    Dabei kann die Vorstellung der Verbraucher auch durch die Auffassungen der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein (BVerwG, NVwZ-RR 1995, 625, 626 BGH, GRUR 2001, S. 450, 451 - Franzbranntwein; OVG Münster, PharmR 2020, 369, 372).
  • BVerwG, 29.11.1984 - 3 C 6.84

    Arzneimittel - Fertigarzneimittel - Zulassungspflichtigkeit - Trockensubstanzen -

  • LG Hamburg, 22.04.2020 - 406 HKO 64/20

    Pflichten zur deutschsprachigen Kennzeichnung von Medizinprodukten

  • OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 U 43/21

    Wettbewerbsverstoß: Abgabe einer Opiumtinktur durch eine Apotheke; Abgrenzung

    So hatte der Senat in dem von den Parteien herangezogenen Cannabisblüten-Beschluss vom 22.12.2020 - 3 W 38/20 (PharmR 2021, 265) darauf abgestellt, dass in der Apotheke "mit dem Mahlen, Sieben, Dosieren und Abpacken noch wesentliche Bearbeitungsschritte zu erfolgen haben", was die Annahme der Herstellung von Rezepturarzneimitteln rechtfertigte.
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