Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 29/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aneignung der Arbeitnehmer und Kunden in wettbewerbswidriger Weise; Gebrauchmachen von Kundenunterlagen; Schadensersatzanspruch gegen einen Insolvenzverwalter; Auftrag zur Erteilung von Werbemitteln und Werbeschreiben; Verletzung richterlicher Hinweispflichten
- Judicialis
UWG a.F. § 1; ; UWG a.F. § 17
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG (a.F.) § 1 § 17
Kein Schadensersatzanspruch wegen wettbewerbswidriger Abwerbung bei Übernahme der Arbeitskräfte und Kunden eines Wettbewerbers mit Einverständnis des Unternehmers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Beim Pleitebetrieb Personal abgeworben - Kann der Insolvenzverwalter Schadenersatz verlangen?
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Abwerben von Arbeitskräften eines insolventen Konkurrenzunternehmens
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 19.08.2003 - 407 O 36/03
- OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 29/04
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 826
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.02.1996 - XII ZR 186/94
Anforderungen an die Darlegung entgangenen Gewinns
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 29/04
Der Geschädigte muss für diese Art des Schadensersatzes konkrete Anknüpfungstatsachen darlegen, aus denen ein Gewinnentgang "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge" abgeleitet werden kann ( vgl. BGH NJW 88, 3016; BGH NJW 91, 3277 und NJW-RR 96, 1077 ).Wenn Anknüpfungstatsachen vorgetragen sind, diese aber nicht ausreichen, um den gesamten Schaden zu schätzen, muss wenigstens ein Mindestschaden zugesprochen werden ( BGH NJW-RR 96, 1077 ).
- BGH, 15.03.1988 - VI ZR 81/87
Pflicht des Gerichs zur Beweiserhebung über bestrittene Ausgangstatsachen bzw. …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 29/04
Der Geschädigte muss für diese Art des Schadensersatzes konkrete Anknüpfungstatsachen darlegen, aus denen ein Gewinnentgang "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge" abgeleitet werden kann ( vgl. BGH NJW 88, 3016; BGH NJW 91, 3277 und NJW-RR 96, 1077 ). - BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 380/02
Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht; Meidung einer Überraschungsentscheidung
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 29/04
Die von dem Kläger zitierte Entscheidung BGH NJW-RR 04, 281 betraf eine gänzlich andere Konstellation: Dort hatte das Berufungsgericht den Fall abweichend vom Landgericht rechtlich gewürdigt und einen Zahlungsanspruch, den das Landgericht schon dem Grunde nach als nicht gegeben angesehen hatte, mit einer anderen Begründung abgewiesen. - BGH, 05.07.1991 - V ZR 115/90
Ansprüche des Pächters bei Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 29/04
Der Geschädigte muss für diese Art des Schadensersatzes konkrete Anknüpfungstatsachen darlegen, aus denen ein Gewinnentgang "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge" abgeleitet werden kann ( vgl. BGH NJW 88, 3016; BGH NJW 91, 3277 und NJW-RR 96, 1077 ).