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   OLG Hamm, 03.03.2006 - 11 UF 235/05   

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https://dejure.org/2006,3457
OLG Hamm, 03.03.2006 - 11 UF 235/05 (https://dejure.org/2006,3457)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2006 - 11 UF 235/05 (https://dejure.org/2006,3457)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2006 - 11 UF 235/05 (https://dejure.org/2006,3457)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Rücknahme oder Zurückweisung eines vor Ablauf der Jahresfrist gestellten Scheidungsantrags für die Wirksamkeit eines im Ehevertrag vereinbarten Ausschlusses des Versorgungsausgleichs ; Folgen der Zurückweisung eines zu früh gestellten Scheidungsantrags ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ehevertrag - Versorgungsausgleichsausschluss - Unwirksamkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ehevertrag - Versorgungsausgleichsausschluss - Unwirksamkeit

  • Judicialis

    BGB § 1408 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1408 Abs. 2 S. 2
    Unwirksamkeit eines im Ehevertrag vereinbarten Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versorgungsausgleich - Unwirksamkeit eines vereinbarten Ausschlusses des VA bei verfrühtem Scheidungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3072
  • FamRZ 2006, 1632
  • FamRZ 2006, 1682
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.1986 - IVb ZB 14/85

    Wirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs nach Rücknahme des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2006 - 11 UF 235/05
    Der BGH hat in der Entscheidung über die Rechtsfolgen der Rücknahme eines vor Ablauf der Jahresfrist gestellten Scheidungsantrags (BGH NJW 1986, S. 2318 ff.) ausdrücklich offen gelassen, welche Rechtsfolgen für den vereinbarten Ausschluss des Versorgungsausgleichs eintreten, wenn der vorzeitig gestellte Scheidungsantrag nicht zurückgenommen, sondern zurückgewiesen wird.
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80

    Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich -

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2006 - 11 UF 235/05
    Sie führt in entsprechender Anwendung von § 538 Abs. 1 Ziffer 3 ZPO zur Aufhebung und Zurückverweisung der Entscheidung zum Versorgungsausgleich, weil das Amtsgericht rechtsirrtümlich die Regelung des Versorgungsausgleichs abgelehnt und daher die Versorgungsanwartschaften der Eheleute gar nicht erst ermittelt hat (BGH, FamRZ 1982, S. 152; Zöller, ZPO, 24. Auflage, § 621 e ZPO, Rdnr. 77).
  • OLG Stuttgart, 09.02.1982 - 18 UF 357/81

    Zur Wirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs bei unbegründetem

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2006 - 11 UF 235/05
    Darüber hinaus würde man praktisch als zusätzliches Tatbestandsmerkmal die Erforderlichkeit des Schutzes vor Missbrauch in den Tatbestand des § 1408 Abs. 2 BGB hineinlesen, obwohl nach dessen Wortlaut kein Zweifel sein kann, dass diese Vorschrift auch dann eingreift, wenn der Scheidungsantrag von dem durch den Ehevertrag belasteten Ehegatten gestellt wird, ein Fall des auszuschließenden Missbrauchs ehevertraglicher Vereinbarungen durch den begünstigten Ehegatten im Vorfeld der Scheidung also gerade nicht vorliegt (OLG Stuttgart, NJW 1983, S. 458).
  • OLG Frankfurt, 01.12.1989 - 6 UF 70/89
    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2006 - 11 UF 235/05
    Die vom Amtsgericht im Anschluss an das OLG Frankfurt (NJW-RR 1990, S. 582 ff.) vertretene Auffassung, dass die Rechtsfolge der Unwirksamkeit entfalle, wenn der vor Ablauf der Jahresfrist des § 1408 Abs. 2 BGB gestellte Scheidungsantrag zurückgewiesen werde, teilt der Senat nicht.
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