Rechtsprechung
OLG Hamm, 03.05.1989 - 20 U 297/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,6434) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VHB 84 § 9 Nr. 1 a; VVG § 61
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kerze; Zimmerbrand; Brand; Feuer; Grobe Fahrlässigkeit; Brandgeruch; Sachschaden
Papierfundstellen
- VersR 1989, 1295
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 161/99
Vorliegen eines grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers; …
So ist ein grob fahrlässiges Verhalten etwa verneint worden, wenn eine Person auf Grund eines Telefongesprächs einen Raum mit brennenden Kerzen in einem Adventsgesteck vorübergehend verlässt (OLG Hamm r + s 1989, 334) oder ein Versicherungsnehmer zu Weihnachten brennende Kerzen zu löschen vergisst, weil ein kleines Kind quengelt und er sich deshalb bereitfindet, einen neuen Puppenwagen vor dem Hause auszuprobieren (OLG Düsseldorf r + s 1998, 424). - OLG Hamburg, 05.05.1993 - 5 U 231/92
Advent, Advent, die Wohnung brennt!
Wie vom Landgericht schon erwähnt, ist das Aufstellen von Adventskränzen und -kerzen in der Advents- und Weihnachtszeit allgemein gebräuchlich, dies muß bei den Anforderungen an die versicherungsrechtliche Sorgfaltspflicht berücksichtigt werden (vgl. auch OLG Hamm VersR 1989, 1295).