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   OLG Hamm, 04.07.2016 - I-22 U 28/16   

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https://dejure.org/2016,22495
OLG Hamm, 04.07.2016 - I-22 U 28/16 (https://dejure.org/2016,22495)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.2016 - I-22 U 28/16 (https://dejure.org/2016,22495)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 2016 - I-22 U 28/16 (https://dejure.org/2016,22495)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • ra.de
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Rückabwicklung Grundstückskaufvertrag - Kostenersatz für Verkehrswertgutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 284
    Aufwendungen

  • rechtsportal.de

    Ersatzfähigkeit der Kosten eines Verkehrswertgutachtens nach Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücktritt wegen Pflichtverletzung: Vorvertragliche Gutachterkosten werden nicht erstattet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattung vorvertraglicher Gutachterkosten? (IBR 2016, 669)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 341
  • NJW-RR 2016, 1501
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.2000 - XII ZR 81/97

    Schaden eines Mieters nach fristloser Kündigung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2016 - 22 U 28/16
    Zutreffend werden im Schadenersatzrecht zur Eindämmung des Haftungsrisikos Aufwendungen nicht allein deshalb als erstattungsfähig angesehen, weil sie aufgrund des Schadensereignisses nutzlos geworden sind (Ablehnung der Frustrationstheorie, vergleiche etwa BGH, Urteil vom 21.6.1977 - IV ZR 58/76, juris; Urteil vom 15.3.2000 - XII ZR 81/97, juris; OLG Köln, Urteil vom 8.11.1991 - 19 U 50/91, juris; Palandt/Grüneberg, 75. Aufl., Rn. 19 zu Vorbemerkung vor § 249 BGB).

    Die berechtigten Interessen des Gläubigers werden nicht nur dadurch gewahrt, dass er im Rahmen der widerlegbaren Rentabilitätsvermutung nutzlos gewordene Aufwendungen insoweit im Ergebnis ersetzt verlangen kann, als sein aus dem Rechtsgeschäft resultierender Gewinn diese unter Einbeziehung seiner vertraglichen Leistungspflichten erreicht (BGH, Urteil vom 15.3.2000 - XII ZR 81/97, juris; Urteil vom 22.10.1999 - V ZR 401/98, juris), sondern er darüber hinaus im Falle schuldhafter vorvertraglicher Pflichtverletzungen gemäß §§ 311 Abs. 2, 280 BGB im Rahmen des zu ersetzenden Vertrauensschadens nutzlose Aufwendungen erstattet verlangen, die aufgrund des enttäuschten Vertrauens in das Zustandekommen des Vertrages entstanden sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22.2.2006 - XII ZR 48/03, juris ; Urteil vom 29.3.1996 - V ZR 332/94, juris).

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2016 - 22 U 28/16
    Die berechtigten Interessen des Gläubigers werden nicht nur dadurch gewahrt, dass er im Rahmen der widerlegbaren Rentabilitätsvermutung nutzlos gewordene Aufwendungen insoweit im Ergebnis ersetzt verlangen kann, als sein aus dem Rechtsgeschäft resultierender Gewinn diese unter Einbeziehung seiner vertraglichen Leistungspflichten erreicht (BGH, Urteil vom 15.3.2000 - XII ZR 81/97, juris; Urteil vom 22.10.1999 - V ZR 401/98, juris), sondern er darüber hinaus im Falle schuldhafter vorvertraglicher Pflichtverletzungen gemäß §§ 311 Abs. 2, 280 BGB im Rahmen des zu ersetzenden Vertrauensschadens nutzlose Aufwendungen erstattet verlangen, die aufgrund des enttäuschten Vertrauens in das Zustandekommen des Vertrages entstanden sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22.2.2006 - XII ZR 48/03, juris ; Urteil vom 29.3.1996 - V ZR 332/94, juris).
  • BGH, 22.02.2006 - XII ZR 48/03

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Mieters wegen Um- und Rückbaukosten;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2016 - 22 U 28/16
    Die berechtigten Interessen des Gläubigers werden nicht nur dadurch gewahrt, dass er im Rahmen der widerlegbaren Rentabilitätsvermutung nutzlos gewordene Aufwendungen insoweit im Ergebnis ersetzt verlangen kann, als sein aus dem Rechtsgeschäft resultierender Gewinn diese unter Einbeziehung seiner vertraglichen Leistungspflichten erreicht (BGH, Urteil vom 15.3.2000 - XII ZR 81/97, juris; Urteil vom 22.10.1999 - V ZR 401/98, juris), sondern er darüber hinaus im Falle schuldhafter vorvertraglicher Pflichtverletzungen gemäß §§ 311 Abs. 2, 280 BGB im Rahmen des zu ersetzenden Vertrauensschadens nutzlose Aufwendungen erstattet verlangen, die aufgrund des enttäuschten Vertrauens in das Zustandekommen des Vertrages entstanden sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22.2.2006 - XII ZR 48/03, juris ; Urteil vom 29.3.1996 - V ZR 332/94, juris).
  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 401/98

    Aufwendungsersatz im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2016 - 22 U 28/16
    Die berechtigten Interessen des Gläubigers werden nicht nur dadurch gewahrt, dass er im Rahmen der widerlegbaren Rentabilitätsvermutung nutzlos gewordene Aufwendungen insoweit im Ergebnis ersetzt verlangen kann, als sein aus dem Rechtsgeschäft resultierender Gewinn diese unter Einbeziehung seiner vertraglichen Leistungspflichten erreicht (BGH, Urteil vom 15.3.2000 - XII ZR 81/97, juris; Urteil vom 22.10.1999 - V ZR 401/98, juris), sondern er darüber hinaus im Falle schuldhafter vorvertraglicher Pflichtverletzungen gemäß §§ 311 Abs. 2, 280 BGB im Rahmen des zu ersetzenden Vertrauensschadens nutzlose Aufwendungen erstattet verlangen, die aufgrund des enttäuschten Vertrauens in das Zustandekommen des Vertrages entstanden sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22.2.2006 - XII ZR 48/03, juris ; Urteil vom 29.3.1996 - V ZR 332/94, juris).
  • OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91

    Kosten eines vergeblichen Angebots

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2016 - 22 U 28/16
    Zutreffend werden im Schadenersatzrecht zur Eindämmung des Haftungsrisikos Aufwendungen nicht allein deshalb als erstattungsfähig angesehen, weil sie aufgrund des Schadensereignisses nutzlos geworden sind (Ablehnung der Frustrationstheorie, vergleiche etwa BGH, Urteil vom 21.6.1977 - IV ZR 58/76, juris; Urteil vom 15.3.2000 - XII ZR 81/97, juris; OLG Köln, Urteil vom 8.11.1991 - 19 U 50/91, juris; Palandt/Grüneberg, 75. Aufl., Rn. 19 zu Vorbemerkung vor § 249 BGB).
  • BGH, 16.06.1977 - IV ZR 58/76

    Beurteilung von Kaufverträgen über drei Grundstücke bei Nichtbeachtung der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2016 - 22 U 28/16
    Zutreffend werden im Schadenersatzrecht zur Eindämmung des Haftungsrisikos Aufwendungen nicht allein deshalb als erstattungsfähig angesehen, weil sie aufgrund des Schadensereignisses nutzlos geworden sind (Ablehnung der Frustrationstheorie, vergleiche etwa BGH, Urteil vom 21.6.1977 - IV ZR 58/76, juris; Urteil vom 15.3.2000 - XII ZR 81/97, juris; OLG Köln, Urteil vom 8.11.1991 - 19 U 50/91, juris; Palandt/Grüneberg, 75. Aufl., Rn. 19 zu Vorbemerkung vor § 249 BGB).
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