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   OLG Hamm, 06.05.2011 - II-5 UF 66/08   

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https://dejure.org/2011,23965
OLG Hamm, 06.05.2011 - II-5 UF 66/08 (https://dejure.org/2011,23965)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.05.2011 - II-5 UF 66/08 (https://dejure.org/2011,23965)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - II-5 UF 66/08 (https://dejure.org/2011,23965)
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  • BGH, 06.10.2010 - XII ZR 202/08

    Befristung des nachehelichen Unterhalts: Kriterien für die Billigkeitsabwägung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2011 - 5 UF 66/08
    Diese Gesichtspunket können aus Billigkeitsgründen gegen eine Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts auf den eigenen angemessenen Lebensbedarf sprechen (BGH 06.10.2010 - XII ZR 202/08 - Rz. 21, FamRZ 2010, 1971).

    Es entspricht vielmehr der Billigkeit, statt der vollständigen Herabsetzung den nachehelichen Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen nur teilweise herabzusetzen (vgl. BGH 06.10.2010 - XII ZR 202/08 - Rz. 35, FamRZ 2010, 1971).

  • BGH, 02.03.2011 - XII ZR 44/09

    Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingter Nachteil im Rahmen des Krankheitsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2011 - 5 UF 66/08
    Im Rahmen der gebotenen Billigkeitsprüfung sind nach § 1578b I 3 BGB neben weiteren relevanten Umständen im Einzelfall, die Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, die Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie die Dauer der Ehe zu berücksichtigen, wobei letztere kein allein entscheidendes Kriterium ist, die Ehedauer aber durch eine wirtschaftliche Verflechtung an Gewicht gewinnt, die insbesondere durch Aufgabe einer eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder oder der Haushaltsführung eintritt (std. Rspr. BGH vgl. BGH 02.03.2011 - XII ZR 44/09 - NJW 2011, 1285).
  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04

    Beschränkung der Revision auf einen Teil des geltend gemachten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2011 - 5 UF 66/08
    Gem. §§ 1573 11, 1578 III BGB steht der Antragsgegnerin ein Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt zu, der sich im Rahmen einer konkreten Bedarfsberechnung und bei uneingeschränkter Leistungsfähigkeit des Antragstellers einstufig berechnet und der Höhe nach nicht durch Beitragsbemessungsgrenzen beschränkt ist (BGH 25.10.2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117).
  • BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2011 - 5 UF 66/08
    Die stufenweise Herabsetzung soll es der Antragsgegnerin ermöglichen, ihre Lebensführung ohne kurzfristige und massive Einschnitte entsprechend anzupassen (vgl. BGH FamRZ 2008, 134 [136]) sowie sich weiterhin in ihrem bisherigen sozialem Umfeld zu bewegen.
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