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   OLG Hamm, 06.08.2019 - 32 SA 42/19   

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https://dejure.org/2019,29524
OLG Hamm, 06.08.2019 - 32 SA 42/19 (https://dejure.org/2019,29524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.08.2019 - 32 SA 42/19 (https://dejure.org/2019,29524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. August 2019 - 32 SA 42/19 (https://dejure.org/2019,29524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Zeitpunkt der Gerichtsstandbestimmung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 358a
    Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 2 O 172/18
  • OLG Hamm, 06.08.2019 - 32 SA 42/19
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 28.09.2016 - 32 Sa 34/16

    Gerichtsstandbestimmung; vorterminliche Beweisaufnahme; Klageerweiterung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2019 - 32 SA 42/19
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ist für eine Gerichtstandbestimmung aber dann kein Raum mehr, wenn bereits eine Beweisaufnahme durchgeführt worden ist oder diese unmittelbar bevorsteht (vgl. Beschluss vom 30.08.2012 - 32 SA 76/12 - MDR 2013, 116, Rn. 23 für ein selbständiges Beweisverfahren, in dem der Sachverständige bereits zwei Ortstermine durchgeführt hatte; Beschluss vom 28.09.2016 - 32 SA 34/16 - juris , Rn. 7 für den Fall einer Beweisanordnung nach § 358a ZPO, auch wenn der Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO noch vor Versendung der Akte an den Sachverständigen eingeht; vgl. allgemein BGH , Beschl. v. 07.10.1977 - 1 ARZ 513/77 - NJW 1978, 321; BayObLG , Beschl. v. 10.11.1987 - AR 1 Z 84/87 - juris , Rn. 6; OLG Schleswig , Beschl. v. 19.07.2007 - 2 W 107/07 - juris , Rn. 11; Schultzky , Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 26, jew. m.w.N.).

    Zudem wäre nicht prozessökonomisch, den bereits anhängigen Rechtsstreit mit Verzögerungen zu belasten, die zwangsläufig auf der Durchführung des Gerichtsstandbestimmungsverfahren folgen (vgl. Senat , Beschl. v. 28.09.2016, a.a.O., Rn. 7).

  • BGH, 07.10.1977 - I ARZ 513/77

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach Durchführung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2019 - 32 SA 42/19
    Das hat seinen Grund darin, dass diese Regelung auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruht und es im Interesse der Parteien liegen kann, bei einer von vornherein gegen mehrere Beklagte (mit verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen) gerichteten Klage auch noch nach Klageerhebung ein für alle Beklagten zuständiges Gericht zu bestimmen, um die Entscheidung des Rechtsstreits durch ein einziges Gericht herbeizuführen (vgl. BGH , Beschl. v. 07.10.1977 - I ARZ 513/77 - NJW 1978, 321).

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ist für eine Gerichtstandbestimmung aber dann kein Raum mehr, wenn bereits eine Beweisaufnahme durchgeführt worden ist oder diese unmittelbar bevorsteht (vgl. Beschluss vom 30.08.2012 - 32 SA 76/12 - MDR 2013, 116, Rn. 23 für ein selbständiges Beweisverfahren, in dem der Sachverständige bereits zwei Ortstermine durchgeführt hatte; Beschluss vom 28.09.2016 - 32 SA 34/16 - juris , Rn. 7 für den Fall einer Beweisanordnung nach § 358a ZPO, auch wenn der Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO noch vor Versendung der Akte an den Sachverständigen eingeht; vgl. allgemein BGH , Beschl. v. 07.10.1977 - 1 ARZ 513/77 - NJW 1978, 321; BayObLG , Beschl. v. 10.11.1987 - AR 1 Z 84/87 - juris , Rn. 6; OLG Schleswig , Beschl. v. 19.07.2007 - 2 W 107/07 - juris , Rn. 11; Schultzky , Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 26, jew. m.w.N.).

  • BGH, 27.11.2018 - X ARZ 321/18

    Örtliche Zuständigkeit bei Klage wegen Vermögensschäden aus verbotenen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2019 - 32 SA 42/19
    a) Die Bestimmung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt zwar nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über ihren Wortlaut ("verklagt werden sollen") hinaus auch dann noch in Betracht, wenn gegen alle Beklagten bereits eine Klage erhoben worden ist (Beschl. v. 23.02.2011 - X ARZ 388/10 - NJW-RR 2011, 929, Rn. 6 f.; Beschl. v. 27.11.2018 - X ARZ 321/18 - NJW-RR 2019, 238, Rn. 10, jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2019 - 32 SA 42/19
    a) Die Bestimmung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt zwar nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über ihren Wortlaut ("verklagt werden sollen") hinaus auch dann noch in Betracht, wenn gegen alle Beklagten bereits eine Klage erhoben worden ist (Beschl. v. 23.02.2011 - X ARZ 388/10 - NJW-RR 2011, 929, Rn. 6 f.; Beschl. v. 27.11.2018 - X ARZ 321/18 - NJW-RR 2019, 238, Rn. 10, jew. m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 19.07.2007 - 2 W 107/07

    Zeitpunkt zulässiger Gerichtsstandbestimmung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2019 - 32 SA 42/19
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ist für eine Gerichtstandbestimmung aber dann kein Raum mehr, wenn bereits eine Beweisaufnahme durchgeführt worden ist oder diese unmittelbar bevorsteht (vgl. Beschluss vom 30.08.2012 - 32 SA 76/12 - MDR 2013, 116, Rn. 23 für ein selbständiges Beweisverfahren, in dem der Sachverständige bereits zwei Ortstermine durchgeführt hatte; Beschluss vom 28.09.2016 - 32 SA 34/16 - juris , Rn. 7 für den Fall einer Beweisanordnung nach § 358a ZPO, auch wenn der Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO noch vor Versendung der Akte an den Sachverständigen eingeht; vgl. allgemein BGH , Beschl. v. 07.10.1977 - 1 ARZ 513/77 - NJW 1978, 321; BayObLG , Beschl. v. 10.11.1987 - AR 1 Z 84/87 - juris , Rn. 6; OLG Schleswig , Beschl. v. 19.07.2007 - 2 W 107/07 - juris , Rn. 11; Schultzky , Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 26, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 32 Sa 76/12

    Bis wann ist Zuständigkeitsbestimmung möglich?

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2019 - 32 SA 42/19
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ist für eine Gerichtstandbestimmung aber dann kein Raum mehr, wenn bereits eine Beweisaufnahme durchgeführt worden ist oder diese unmittelbar bevorsteht (vgl. Beschluss vom 30.08.2012 - 32 SA 76/12 - MDR 2013, 116, Rn. 23 für ein selbständiges Beweisverfahren, in dem der Sachverständige bereits zwei Ortstermine durchgeführt hatte; Beschluss vom 28.09.2016 - 32 SA 34/16 - juris , Rn. 7 für den Fall einer Beweisanordnung nach § 358a ZPO, auch wenn der Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO noch vor Versendung der Akte an den Sachverständigen eingeht; vgl. allgemein BGH , Beschl. v. 07.10.1977 - 1 ARZ 513/77 - NJW 1978, 321; BayObLG , Beschl. v. 10.11.1987 - AR 1 Z 84/87 - juris , Rn. 6; OLG Schleswig , Beschl. v. 19.07.2007 - 2 W 107/07 - juris , Rn. 11; Schultzky , Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 26, jew. m.w.N.).
  • OLG Bremen, 09.08.2010 - 3 AR 8/10

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei beabsichtigter Parteierweiterung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2019 - 32 SA 42/19
    Denn dann, wenn der Rechtsstreit bereits fortgeschritten ist, kann auf Grund des Verfahrensstands die Bestimmung eines anderen als mit der Klageerhebung angerufenen Gerichts aus Gründen der Prozessökonomie praktisch ausscheiden und damit dem übergeordneten Gericht im Ergebnis keine Wahlmöglichkeit bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 verbleiben (vgl. auch OLG Bremen , Beschl. v. 09.08.2010 - 3 AR 8/10 - MDR 2011, 188, 189).
  • BayObLG, 10.11.1987 - AR 1 Z 84/87

    Gesuch zur Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Nr. 3 ZPO

    Auszug aus OLG Hamm, 06.08.2019 - 32 SA 42/19
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ist für eine Gerichtstandbestimmung aber dann kein Raum mehr, wenn bereits eine Beweisaufnahme durchgeführt worden ist oder diese unmittelbar bevorsteht (vgl. Beschluss vom 30.08.2012 - 32 SA 76/12 - MDR 2013, 116, Rn. 23 für ein selbständiges Beweisverfahren, in dem der Sachverständige bereits zwei Ortstermine durchgeführt hatte; Beschluss vom 28.09.2016 - 32 SA 34/16 - juris , Rn. 7 für den Fall einer Beweisanordnung nach § 358a ZPO, auch wenn der Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO noch vor Versendung der Akte an den Sachverständigen eingeht; vgl. allgemein BGH , Beschl. v. 07.10.1977 - 1 ARZ 513/77 - NJW 1978, 321; BayObLG , Beschl. v. 10.11.1987 - AR 1 Z 84/87 - juris , Rn. 6; OLG Schleswig , Beschl. v. 19.07.2007 - 2 W 107/07 - juris , Rn. 11; Schultzky , Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 26, jew. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2021 - 14 AR 5/20

    Gerichtsstandsbestimmung: Ablehnung für eine Klage gegen Kraftfahrzeugunternehmen

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, wenn - wie im Streitfall - ein Hauptsacheverfahren bereits anhängig ist und die Parteien durch dieselben Rechtsanwälte vertreten werden (OLG München, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 34 AR 64/17, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 6. August 2019 - 32 SA 42/19, juris Rn. 36; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 91 Rn. 13.23; weitergehend BayObLG, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 1 AR 94/19, juris Rn. 63).
  • OLG Hamm, 15.04.2020 - 32 SA 21/20

    Gerichtsstandbestimmung, gemeinsamer Gerichtsstand, Gerichtsstandvereinbarung

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, vgl. Senat, Beschluss vom 06.08.2019, 32 SA 42/19, zitiert nach juris.
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