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   OLG Hamm, 09.02.2010 - (2) 4 Ausl. A 24/10   

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https://dejure.org/2010,19136
OLG Hamm, 09.02.2010 - (2) 4 Ausl. A 24/10 (https://dejure.org/2010,19136)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.02.2010 - (2) 4 Ausl. A 24/10 (https://dejure.org/2010,19136)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - (2) 4 Ausl. A 24/10 (https://dejure.org/2010,19136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vernehmung nach § 28 Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) als Voraussetzung für die Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung; Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtbeistands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 21; IRG § 22; IRG § 28; IRG § 40 Abs. 2
    Vernehmung nach § 28 IRG als Voraussetzung für die Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung; Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtbeistands

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 338 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 29.07.2004 - 4 AuslA 31/04

    Auslieferungsverfahren; Zulässigkeit der Auslieferung; Vernehmung des Verfolgten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2010 - 4 AuslA 24/10
    Beide Vernehmungen können zwar gleichzeitig durchgeführt werden, jedoch muss die Zusammenlegung zum einen aktenkundig gemacht und zum anderen dem Verfolgten verdeutlicht werden, damit er die Tragweite der Maßnahme erkennen und sein Aussageverhalten darauf einrichten kann (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2004, (2) 4 Ausl A 31/04 in StraFo 2004, 357; OLG Koblenz, Beschluss vom 09. Mai 2007, (1) Ausl III 52/06; KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2001, (4) Ausl A 476/01; jeweils zitiert nach iuris).
  • KG, 19.12.2001 - AuslA 476/01
    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2010 - 4 AuslA 24/10
    Beide Vernehmungen können zwar gleichzeitig durchgeführt werden, jedoch muss die Zusammenlegung zum einen aktenkundig gemacht und zum anderen dem Verfolgten verdeutlicht werden, damit er die Tragweite der Maßnahme erkennen und sein Aussageverhalten darauf einrichten kann (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2004, (2) 4 Ausl A 31/04 in StraFo 2004, 357; OLG Koblenz, Beschluss vom 09. Mai 2007, (1) Ausl III 52/06; KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2001, (4) Ausl A 476/01; jeweils zitiert nach iuris).
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