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   OLG Hamm, 10.06.2010 - I-4 U 210/09   

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https://dejure.org/2010,14642
OLG Hamm, 10.06.2010 - I-4 U 210/09 (https://dejure.org/2010,14642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.06.2010 - I-4 U 210/09 (https://dejure.org/2010,14642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - I-4 U 210/09 (https://dejure.org/2010,14642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Berechnung der GEMA-Gebühren für eine Event-Bühne eines Stadt- und Straßenfestes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 135/00

    Musikmehrkanaldienst

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 210/09
    Zu beachten ist, dass es sich bei den Tarifen um eine typisierende Betrachtung handelt, die verallgemeinernd gewisse Vergütungsgruppen vorsieht und dabei nicht vermeiden kann, dass in einer Gruppe auch unterschiedliche Nutzungssachverhalte zusammentreffen (BGH GRUR 2004, 669 - Musikmehrkanaldienst).
  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 106/79

    Schadensersatzanspruch wegen Eingriffs in das urheberrechtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 210/09
    Es gilt insofern der urheberrechtliche Beteiligungssatz, nach dem der Urheber oder Leistungsschutzberechtigte an jeder wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke oder Leistungen angemessen zu beteiligen ist (BGH GRUR 1982, 102, 103; Schricker/Reinbothe, § 11 WahrnG Rn. 5; 13 Rn. 7).
  • LG Bochum, 22.10.2009 - 8 O 551/08

    Berechnungsgrundlage für Vergütung von Musikdarstellungen auf einem Straßenfest

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 210/09
    Die Klägerin beantragt, unter teilweiser Aufhebung des Urteils des LG Bochum vom 22.Oktober 2009 I-8 O 551/08 - die Beklagte und Widerklägerin zu verurteilen; einzuwilligen in die Auszahlung.
  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 125/10

    Barmen Live

    Auf die Berufungen der Parteien hat das Berufungsgericht (OLG Hamm, ZUM-RD 2010, 681) - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel und Abweisung von Klage und Widerklage im Übrigen - die Klägerin zur Freigabe von 20.323,13 EUR und die Beklagte zur Freigabe von 905 EUR verurteilt; darüber hinaus hat es die Klägerin zur Zahlung weiterer 478, 05 EUR verurteilt.
  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 4 U 59/10

    GEMA-Gebühren für ein Stadtfest

    Aus dem Verfahren 4 U 210/09 seien dem Senat fünf weitere gleichlautende Einigungsvorschläge bekannt; gleiches gelte für zwei weitere Einigungsvorschläge im Verfahren 4 U 37/10.

    Diese ständige Spruchpraxis der Schiedsstelle sei von verschiedenen Gerichten und auch dem Senat in den Entscheidungen 4 U 210/09 und 4 U 37/10 bestätigt worden.

    1) Im Unterschied zu den Rechtsstreiten 4 U 210/09 und 4 U 37/10 war der Klage im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Musikfestival "Bochum Total 2009" kein Verfahren vor der Schiedsstelle vorgeschaltet.

    Das hat der Senat bereits im Urteil vom 11. Mai 2010 -4 U 210/09 im Einzelnen ausgeführt.

  • LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des Urheberrechts durch

    Dieser Tarif kommt seinen Merkmalen nach der im Streitfall vorliegenden Art und Weise und dem Umfang der Nutzung am nächsten (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2010, Az: I-4 U 210/09).

    Dies würde den Besonderheiten eines Straßenfestes nicht gerecht, das sich gerade auch durch wechselnde Besucherströme, die sich nicht nur an einzelnen Bühnen aufhalten, auszeichnet (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2010, Az: I-4 U 210/09).

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