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   OLG Hamm, 11.03.2002 - 4 W 111/01   

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https://dejure.org/2002,13422
OLG Hamm, 11.03.2002 - 4 W 111/01 (https://dejure.org/2002,13422)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.2002 - 4 W 111/01 (https://dejure.org/2002,13422)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 2002 - 4 W 111/01 (https://dejure.org/2002,13422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 57 § 59 § 60
    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 993
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01

    Kostenfestsetzung und Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den im Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2002 - 4 W 111/01
    Schließlich braucht der Senat nicht der Frage nachzugehen; ob die Regelung in § 210 InsO , wonach die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209. Abs. 1 Nr. 3 Insolvenz unzulässig ist, sobald der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses ausschließt (s. dazu LAG Stuttgart, ZIP 2001, 657 f.).
  • OLG München, 30.11.1999 - 11 W 3090/99
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2002 - 4 W 111/01
    Die öffentliche Bekanntmachung der Masseunzulänglichkeit durch den Kläger führt zu keinem anderen Ergebnis, da dort nur darauf hingewiesen worden ist, dass die Konkursmasse nicht zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger ausreicht und demgemäß Massekosten und Masseschulden nach der Rangordnung des § 60 KO zu berichtigen sind, und nicht festgestellt worden ist, dass die Konkursmasse nicht ausreicht, um die vorliegenden Erstattungsansprüche zu befriedigen (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1991, 171 f.; OLG München, ZIP 2000, 555).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.1990 - 10 W 82/90
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2002 - 4 W 111/01
    Die öffentliche Bekanntmachung der Masseunzulänglichkeit durch den Kläger führt zu keinem anderen Ergebnis, da dort nur darauf hingewiesen worden ist, dass die Konkursmasse nicht zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger ausreicht und demgemäß Massekosten und Masseschulden nach der Rangordnung des § 60 KO zu berichtigen sind, und nicht festgestellt worden ist, dass die Konkursmasse nicht ausreicht, um die vorliegenden Erstattungsansprüche zu befriedigen (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1991, 171 f.; OLG München, ZIP 2000, 555).
  • LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04

    Kostenfestsetzungsbeschluss gegen Insolvenzverwalter

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geht dagegen teilweise noch davon aus, dass die Anzeige der Masseunzulänglichkeit den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht hindert, sondern dass sie im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend zu machen wäre (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 27.12.2001 - 13 W 430/01 - Rpfl 2002, 332; OLG Hamm Beschluss vom 11.03.2002 - 4 W 111/01 - ZIP 2002, 993, noch zur KO ergangen; OLG Hamm Beschluss vom 29.07.2002 ZInsO 2002, 831; vgl. LG Köln Beschluss vom 10.02.2004 - 11 T 11/04 - ZInsO 04, 456; anderer Auffassung OLG Düsseldorf ZInsO 03, 713; OLG München Beschluss vom 03.04.2003 - 11 W 2839/01 - RVG report 04, 40 LS, LG Kassel Beschluss vom 02.03.2004 - 2 T 18/04 - ZInsO 04, 400).
  • OLG München, 30.04.2003 - 11 W 2839/01

    Befriedigung von Masseschulden nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;

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