Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.04.2006 - 27 U 57/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12261
OLG Hamm, 11.04.2006 - 27 U 57/05 (https://dejure.org/2006,12261)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2006 - 27 U 57/05 (https://dejure.org/2006,12261)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2006 - 27 U 57/05 (https://dejure.org/2006,12261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 138 Abs. 2 InsO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Nahestehende Personenen" i.S. des § 138 Insolvenzordnung (InsO); Anwendbarkeit von § 138 Abs. 2 InsO, wenn es sich bei den Geschäftsführern der Schuldnerin und ihres Vertragspartners um nahestehende Personen, insbesondere Eheleute handelt

  • zvi-online.de

    InsO § 138 Abs. 2
    Erleichterte Anfechtung wegen Vertrags mit nahestehenden Personen einer Gesellschaft auch bei Geschäft mit Gesellschaft unter Geschäftsführung der Ehefrau der GmbH-Geschäftsführers

  • Judicialis

    InsO § 138 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 138 Abs. 2
    Entsprechende Anwendbarkeit des § 138 Abs. 2 InsO , wenn es sich bei den Geschäftsführern der Schuldnerin und ihres Vertragspartners um nahe stehende Personen handelt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.06.2005 - IX ZR 152/03

    Anfechtbarkeit einer vor Fälligkeit bewirkten Zahlung des Insolvenzschuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 27 U 57/05
    In einem solchen Fall muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (ZIP 2005, 1243, 1244) im Wege wertender Betrachtung eingeschätzt werden, ob dieselbe Masseschmälerung durch eine gesetzlich nicht missbilligte Rechtshandlung der Schuldnerin wirksam hätte herbeigeführt werden können, und ob die Dauerhaftigkeit der mit der angefochtenen Rechtshandlung erzielten Wirkung mit dem Zweck der Anfechtungsvorschriften vereinbart werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2004 - 12 U 45/04

    Begriff der nahestehenden Person; Anfechtbarkeit einer Sicherungsübereignung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 27 U 57/05
    Deshalb konnte der Interessenkonflikt einer Verschwiegenheitspflichtverletzung, die er ansonsten gegenüber sich selbst in seiner Eigenschaft als Gesellschafter begangen hätte, von vornherein nicht entstehen (OLG Düsseldorf, ZInsO 2005, 215).
  • BGH, 22.12.2016 - IX ZR 94/14

    Insolvenzanfechtung: GmbH & Co. KG als nahestehende Person gegenüber einer GmbH

    Einer Analogie zu § 138 InsO, die vor der Einfügung der Nr. 4 in § 138 Abs. 1 InsO in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm, ZVI 2007, 204) befürwortet wurde und im Schrifttum teilweise heute noch vorgeschlagen wird (vgl. Uhlenbruck/Hirte, InsO, 14. Aufl., § 138 Rn. 43; FK-InsO/Dauernheim, 8. Aufl., § 138 Rn. 20), bedarf es nicht mehr.

    Mit der Offenbarung einer Tatsache gibt er konkludent auch ein eventuelles Geheimhaltungsinteresse auf und nimmt der Tatsache einen Geheimhaltungscharakter, so dass diese nicht mehr dem Tatbestand des § 85 GmbHG unterfällt (OLG Düsseldorf, ZInsO 2005, 215, 217; OLG Hamm, ZVI 2007, 204, 205; MünchKomm-GmbHG/Wißmann, 2. Aufl., § 85 Rn. 39; vgl. auch Roth/Altmeppen, GmbHG, 8. Aufl., § 85 Rn. 10; Scholz/Tiedemann/Rönnau, GmbHG, 11. Aufl., § 85 Rn. 25).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht