Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.11.2015 - III-3 Ws 415/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Zwei-Drittel-Entlassung, Strafaussetzung, Bewährung
- openjur.de
Legalprognose Anforderungen Gewicht geschützte Rechtsgüter Handeltreiben Betäubungsmittel
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Legalprognose Anforderungen Gewicht geschützte Rechtsgüter Handeltreiben Betäubungsmittel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Sozialprognose bei vorausgegangener Verurteilung wegen Betäubungsmittelhandel in nicht geringer Menge
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57 Absatz 1
Anforderungen an die Sozialprognose bei vorausgegangener Verurteilung wegen Betäubungsmittelhandel in nicht geringer Menge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anforderungen an eine positive Legalprognose im Sinne des § 57 Abs. 1 StGB
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 100 StVK 2858/15
- OLG Hamm, 12.11.2015 - III-3 Ws 415/15
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …
Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2015 - 3 Ws 415/15
Unter Zugrundelegung dieser Erwägungen sowie nach einer Gesamtwürdigung der übrigen für die Prognoseentscheidung in § 57 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Kriterien kann dem Verurteilten keine positive Legalprognose in diesem Sinne gestellt werden, zumal verbleibende Zweifel an einer hinreichend günstigen Prognose zu Lasten des Verurteilten gehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08, NJW 2009, 1941, 1942).Denn je höherwertige Rechtsgüter in Gefahr sind, desto geringer muss das Rückfallrisiko sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08, NJW 2009, 1941, 1942).
- BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03
Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der …
Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2015 - 3 Ws 415/15
Die nach § 57 Abs. 1 StGB zu treffende Prognoseentscheidung stellt im Gegensatz zu einer Prognoseentscheidung gemäß § 56 Abs. 1 StGB nicht auf die Erwartung ab, der Verurteilte werde ohne die Einwirkung - weiteren - Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2003 - 1 AR 266/03 -, NStZ-RR 2003, 200, 201). - BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
Aussetzung des Strafrests zur Bewährung (Prognosegutachten; verlässliche …
Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2015 - 3 Ws 415/15
Je gewichtiger die Rechtsgüter sind, die bei einem möglichen Rückfall verletzt oder gefährdet würden, umso höher sind die Anforderungen an eine positive Legalprognose im Sinne des § 57 Abs. 1 StGB anzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8;… Fischer a.a.O.).
- OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20
Bedingte Entlassung; Strafhaft; Prognosemaßstab; Handeltreiben; Betäubungsmittel; …
Die durch einen möglichen Rückfall bedrohten Rechtsgüter - die Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung im Ganzen sowie die Gestaltung des sozialen Zusammenlebens in einer Weise, die dieses von sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freihält, mit den Aspekten des Jugendschutzes, des Schutzes vor Organisierter Kriminalität und der Gewährleistung der internationalen Zusammenarbeit bei der Suchtstoffkontrolle (…vgl. Weber, BtMG, 5. Auflage, § 1, Rdnr. 3 m.w.N.) - sind in besonderem Maße schutzwürdig und von hohem Gewicht; die Anforderungen an die anzustellende Sozialprognose sind deshalb erhöht (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - III-3 Ws 415/15 -, juris, Rdnr. 7, juris). - OLG Hamm, 22.10.2018 - 3 Ws 170/18
Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab; …
Denn je höherwertige Rechtsgüter in Gefahr sind, desto geringer muss das Rückfallrisiko sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08, NJW 2009, 1941, 1942; Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - III-3 Ws 415/15 - NRWE). - OLG Hamm, 13.04.2017 - 3 Ws 144/17
Aussetzung; Restfreiheitsstrafe; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; …
Denn je höherwertige Rechtsgüter in Gefahr sind, desto geringer muss das Rückfallrisiko sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08, NJW 2009, 1941, 1942; Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - III-3 Ws 415/15 - NRWE).