Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.12.2019 - I-10 W 166/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,54021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Testamentsauslegung, Schlusserbeneinsetzung der "künftig geborenen Kinder"
- IWW
BGB §§ 2067, 2070
Testamentsauslegung, Schlusserbeneinsetzung der "künftig geborenen Kinder"
- rewis.io
- erbrechtsiegen.de
Erbeinsetzung der Enkelkinder in gemeinschaftlichem Testament
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2067 ; BGB § 2070
Testamentsauslegung; Schlusserbeneinsetzung der "künftig geborenen Kinder" - rechtsportal.de
FamFG §§ 58 ff.
Beschwerde gegen die Versagung eines Teilerbscheins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Minden, 05.11.2018 - 7 VI 766/11
- AG Minden, 27.11.2018 - 7 VI 766/11
- OLG Hamm, 12.12.2019 - I-10 W 166/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.06.2019 - IV ZB 30/18
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Einsetzung des Schlusserben …
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2019 - 10 W 166/18
Hierfür sind alle aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse auch außerhalb der Testamentsurkunde heranzuziehen, sofern der danach ermittelte Wille des Erblassers zumindest andeutungsweise in der Testamentsurkunde zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2019, IV ZB 30/18, FamRZ 2019, 1462 ff., zitiert nach juris, Rn. 15-17 m. w. N.).