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   OLG Hamm, 15.03.2016 - I-9 U 134/15   

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https://dejure.org/2016,68758
OLG Hamm, 15.03.2016 - I-9 U 134/15 (https://dejure.org/2016,68758)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.03.2016 - I-9 U 134/15 (https://dejure.org/2016,68758)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. März 2016 - I-9 U 134/15 (https://dejure.org/2016,68758)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Aufstellers einer Werbeanlage an einer Straße

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbeanlagen; Verkehrssicherungspflicht

  • rechtsportal.de

    Verkehrssicherungspflicht des Aufstellers einer Werbeanlage an einer Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verkehrssicherungspflichten für an Straßen aufgestellte Werbeanlagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Werbeanlage an der Straße

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflichten für an Straßen aufgestellte Werbeanlagen

  • versr.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm präzisiert Verkehrssicherungspflichten für an Straßen aufgestellte Werbeanlagen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflichten für Werbeanlagen an Straßen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

    Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2016 - 9 U 134/15
    Dies gilt namentlich hinsichtlich der vom Kläger in Zweifel gezogenen Ausführungen zum Schutzzweck der hier in Rede stehenden öffentlich-rechtlichen Normen, wobei noch zu ergänzen ist, dass auch der Schutzzweck der Regelung des § 13 Abs. 3 BauO NRW - Abwehr von Verunstaltungen (vgl. dazu nur OVG NRW, BauR 2010, 325, dort Rdn. 33 im juris-Ausdruck, sowie BVerwG, NVwZ 2008, 311, dort Rdn. 8 im juris-Ausdruck, unter Hinweis auf OVG NRW, BauR 2006, 1117. Dort Rdn. 35 ff. im juris-Ausdruck) - hier nicht berührt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 10 A 630/04

    Werbeanlagen im Außenbereich

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2016 - 9 U 134/15
    Dies gilt namentlich hinsichtlich der vom Kläger in Zweifel gezogenen Ausführungen zum Schutzzweck der hier in Rede stehenden öffentlich-rechtlichen Normen, wobei noch zu ergänzen ist, dass auch der Schutzzweck der Regelung des § 13 Abs. 3 BauO NRW - Abwehr von Verunstaltungen (vgl. dazu nur OVG NRW, BauR 2010, 325, dort Rdn. 33 im juris-Ausdruck, sowie BVerwG, NVwZ 2008, 311, dort Rdn. 8 im juris-Ausdruck, unter Hinweis auf OVG NRW, BauR 2006, 1117. Dort Rdn. 35 ff. im juris-Ausdruck) - hier nicht berührt ist.
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