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OLG Hamm, 15.03.2016 - I-9 U 134/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Werbeanlagen, Verkehrssicherungspflicht
- verkehrslexikon.de
Verkehrssicherungspflicht für Werbeanlagen und Verkehrsauffassung der Kfz-Führer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflicht des Aufstellers einer Werbeanlage an einer Straße
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Werbeanlagen; Verkehrssicherungspflicht
- rechtsportal.de
Verkehrssicherungspflicht des Aufstellers einer Werbeanlage an einer Straße
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Verkehrssicherungspflichten für an Straßen aufgestellte Werbeanlagen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Werbeanlage an der Straße
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflichten für an Straßen aufgestellte Werbeanlagen
- versr.de (Kurzinformation)
OLG Hamm präzisiert Verkehrssicherungspflichten für an Straßen aufgestellte Werbeanlagen
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflichten für Werbeanlagen an Straßen
Verfahrensgang
- LG Münster, 26.05.2015 - 2 O 284/14
- OLG Hamm, 05.02.2016 - 9 U 134/15
- OLG Hamm, 15.03.2016 - I-9 U 134/15
- BGH, 24.10.2017 - VI ZR 162/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06
Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des …
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2016 - 9 U 134/15
Dies gilt namentlich hinsichtlich der vom Kläger in Zweifel gezogenen Ausführungen zum Schutzzweck der hier in Rede stehenden öffentlich-rechtlichen Normen, wobei noch zu ergänzen ist, dass auch der Schutzzweck der Regelung des § 13 Abs. 3 BauO NRW - Abwehr von Verunstaltungen (vgl. dazu nur OVG NRW, BauR 2010, 325, dort Rdn. 33 im juris-Ausdruck, sowie BVerwG, NVwZ 2008, 311, dort Rdn. 8 im juris-Ausdruck, unter Hinweis auf OVG NRW, BauR 2006, 1117. Dort Rdn. 35 ff. im juris-Ausdruck) - hier nicht berührt ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 10 A 630/04
Werbeanlagen im Außenbereich
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2016 - 9 U 134/15
Dies gilt namentlich hinsichtlich der vom Kläger in Zweifel gezogenen Ausführungen zum Schutzzweck der hier in Rede stehenden öffentlich-rechtlichen Normen, wobei noch zu ergänzen ist, dass auch der Schutzzweck der Regelung des § 13 Abs. 3 BauO NRW - Abwehr von Verunstaltungen (vgl. dazu nur OVG NRW, BauR 2010, 325, dort Rdn. 33 im juris-Ausdruck, sowie BVerwG, NVwZ 2008, 311, dort Rdn. 8 im juris-Ausdruck, unter Hinweis auf OVG NRW, BauR 2006, 1117. Dort Rdn. 35 ff. im juris-Ausdruck) - hier nicht berührt ist.