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   OLG Hamm, 16.11.2017 - I-27 U 108/16   

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https://dejure.org/2017,57409
OLG Hamm, 16.11.2017 - I-27 U 108/16 (https://dejure.org/2017,57409)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2017 - I-27 U 108/16 (https://dejure.org/2017,57409)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2017 - I-27 U 108/16 (https://dejure.org/2017,57409)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 430
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Paderborn, 23.04.2014 - 86 F 14/09

    Übertragung eines Anrechts von Entgeltpunkten im Wege der internen Teilung im

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2017 - 27 U 108/16
    Der Klägerin steht gegen die Beklagte der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente im Umfang der mit der Klage geltend gemachten Forderung aus der dem Geschäftsführer der Beklagten gegebenen Pensionszusage vom 16./17.10.1987 in Verbindung mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 01.12.2014 (Az. 6 UF 86/14 = AG Paderborn, Az. 86 F 14/09) zu.

    Eine derartige Reduzierung des zu übertragenden Anrechts lässt sich der Entscheidung des Familiengerichts - das angesichts des Schreibens der Beklagten vom 20.04.2011 im Rahmen des Versorgungsausgleichsverfahren (Bl. 76 d. Beiakte AG Paderborn 86 F 14/09) im Übrigen bereits auf ein mögliches Eingreifen der Reduzierung gem. Ziff. 7 a) hingewiesen worden ist - gerade nicht entnehmen.

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14

    Altersversorgung - Versorgungsausgleich - Bindung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2017 - 27 U 108/16
    Gleichzeitig greift das Gericht mit seiner Ausgleichsentscheidung auch in die Rechtsbeziehungen der ausgleichspflichtigen Person zum Versorgungsträger ein (BAG, Urteil v. 10.11.2015, Az. 3 AZR 813/14 Rn. 16).
  • OLG Hamm, 01.12.2014 - 6 UF 86/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Anrechts in der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2017 - 27 U 108/16
    Der Klägerin steht gegen die Beklagte der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente im Umfang der mit der Klage geltend gemachten Forderung aus der dem Geschäftsführer der Beklagten gegebenen Pensionszusage vom 16./17.10.1987 in Verbindung mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 01.12.2014 (Az. 6 UF 86/14 = AG Paderborn, Az. 86 F 14/09) zu.
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