Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.07.2023 - 10 U 60/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,30472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansprüche auf Erfüllung eines Vermächtnisses; Begriff der beeinträchtigenden Schenkung im Sinne von § 2287 BGB
Verfahrensgang
- LG Hagen, 12.05.2021 - 13 O 50/19
- OLG Hamm, 17.07.2023 - 10 U 60/21
- OLG Hamm, 17.10.2023 - 10 U 60/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - 7 U 40/16
Anforderungen an die Feststellung der Beeinträchtigungsabsicht i.S. von § 2287 …
Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2023 - 10 U 60/21
Danach steht das Geldgeschenk von 140.000 EUR durchaus in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Erblasserin und ihres verbliebenen Vermögens (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2017 - I-7 U 40/16 -, juris). - LG Koblenz, 18.11.2021 - 1 O 222/18
Beeinträchtigende Schenkung des Erblassers - Beeinträchtigungsabsicht
Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2023 - 10 U 60/21
Insoweit reicht es aus, wenn ein alleinstehender Erblasser - wie hier die Erblasserin - mit der Schenkung die Absicht verfolgt, eine ihm nahestehende Person an sich zu binden, um dadurch seinem Bedürfnis nach einem seinen persönlichen Vorstellungen entsprechenden weitgehend selbstständigen Leben im eigenen Haus auch bei zunehmender Hilfsbedürftigkeit auch im fortgeschrittenen Alter Rechnung zu tragen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. November 2022 - 14 U 274/21 -, juris; LG Koblenz, Urteil vom 18. November 2021 - 1 O 222/18 -, juris). - BGH, 20.12.1978 - IV ZR 132/77
Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an einer Zuwendung - Voraussetzungen …
Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2023 - 10 U 60/21
Unter einem lebzeitigen anerkennenswerten Eigeninteresse des Erblassers versteht man alle Beweggründe des Erblassers, die nach dem Urteil eines objektiven Betrachters in Anbetracht der gegebenen Umstände so beschaffen sind, dass der Vertragserbe sie anerkennen und seine Beeinträchtigung durch die Verfügung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden hinnehmen muss (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - IV ZR 132/77 -, juris). - OLG Karlsruhe, 25.11.2022 - 14 U 274/21
Beeinträchtigung bei Nießbrauchsgewährung an Lebensgefährten
Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2023 - 10 U 60/21
Insoweit reicht es aus, wenn ein alleinstehender Erblasser - wie hier die Erblasserin - mit der Schenkung die Absicht verfolgt, eine ihm nahestehende Person an sich zu binden, um dadurch seinem Bedürfnis nach einem seinen persönlichen Vorstellungen entsprechenden weitgehend selbstständigen Leben im eigenen Haus auch bei zunehmender Hilfsbedürftigkeit auch im fortgeschrittenen Alter Rechnung zu tragen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. November 2022 - 14 U 274/21 -, juris; LG Koblenz, Urteil vom 18. November 2021 - 1 O 222/18 -, juris).