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OLG Hamm, 19.02.2021 - 9 U 127/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Training, Selbstverteidigung, regelkonforme Kampftechniken, offenkundige Tatsachen, Beweisantritt, Sachverständigengutachten
- rewis.io
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Haftung für Verletzungen beim Kampfsport
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen der Haftung eines Trainers einer Kampfsportart
Verfahrensgang
- LG Bochum, 26.06.2020 - 2 O 384/19
- OLG Hamm, 19.02.2021 - 9 U 127/20
Papierfundstellen
- MDR 2021, 815
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.01.2008 - VI ZR 98/07
Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden auf einer …
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2021 - 9 U 127/20
Darüber hinaus gelten diese Grundsätze nicht, soweit für etwaige, bei Ausübung des Sports mögliche Verletzungen Versicherungsschutz besteht (BGH, Urteil vom 29. Januar 2008, VI ZR 98/07), wie es hier der Fall ist. - BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05
Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2021 - 9 U 127/20
Denn eine solche Haftungsbeschränkung, wie auch immer sie dogmatisch begründet werden mag, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur in sportlichen Wettkampfsituationen mit hohem Verletzungsrisiko gerechtfertigt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 07.02.2006, VI ZR 20/05), sodass sich die Anwendung dieser Grundsätze auf das hier bestehende Schüler-Lehrer-Verhältnis in einer Trainingssituation im Rahmen eines bestehenden Schulungsvertrages von vornherein verbietet.