Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.05.2011 - I-15 VA 5/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gebührenfreie Teilnahme einer Stadt am automatisierten Registerabrufverfahren bei nur teilweiser Umfassung der Verwaltungsfunktion durch Wahrnehmung staatlicher Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JVKostO § 8 Abs. 3; ThürJKostG § 6 Abs. 1 Nr. 3
Gebührenfreiheit der Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 16/07
Zulassung zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als …
Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 VA 5/11
Die Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren ist grundsätzlich genehmigungsfrei, es bedarf nur einer entsprechenden Anmeldung (Senat FGPrax 2008, 124; Noack NZG 2006, 801, 803).Dieser Gesichtspunkt begründet den tragenden Unterschied zu der Behandlung einer Gebührenbefreiung nach § 64 Abs. 2 S. 1 SGB X, die einen inneren Zusammenhang zwischen der erteilten Auskunft aus dem Register und einer Leistungsgewährung erfordert und deshalb nach der eingangs herangezogenen Entscheidung des Senats (FGPrax 2008, 124) nicht als allgemeine Gebührenbefreiung des Sozialversicherungsträgers verstanden werden kann.