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   OLG Hamm, 19.07.2013 - II-2 WF 95/13   

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https://dejure.org/2013,19284
OLG Hamm, 19.07.2013 - II-2 WF 95/13 (https://dejure.org/2013,19284)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.07.2013 - II-2 WF 95/13 (https://dejure.org/2013,19284)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juli 2013 - II-2 WF 95/13 (https://dejure.org/2013,19284)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1222
  • Rpfleger 2014, 18
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 02.05.2012 - 10 WF 93/12

    Vorschusszahlungen der Kindeseltern als Voraussetzung für die Einholung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2013 - 2 WF 95/13
    Die Einschränkung der Beschwerdeeröffnung in § 58 Abs. 1 Satz 1 FamGKG auf Verknüpfungen ausschließlich aufgrund des FamGKG kann eine Beschwerde aber nur insoweit ausschließen, als das Abhängigmachen ausdrücklich auf gesetzlichen Bestimmungen außerhalb des FamGKG beruht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 02.05.2012 - 10 WF 93/12 - FamRZ 2013, 241).

    Das bloße Offenlassen der rechtlichen Grundlage durch das Amtsgericht kann ebenso wie auch ein gänzliches Fehlen einer solchen demgegenüber die Entscheidung nicht der grundsätzlich vorgesehenen Kontrolle durch das Beschwerdegericht entziehen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 02.05.2012 - 10 WF 93/12 - FamRZ 2013, 241).

    Eine Grundlage außerhalb des FamGKG liegt konkret in denjenigen Fällen vor, in denen das Abhängigmachen auf §§ 379, 402 ZPO gestützt ist, was vorliegend über § 30 Abs. 1 FamFG denkbar ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 02.05.2012 - 10 WF 93/12 - FamRZ 2013, 241).

  • KG, 25.08.2011 - 16 WF 112/11

    Verpflichtung zur Zahlung eines Kostenvorschusses im Verfahren auf Übertragung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2013 - 2 WF 95/13
    Dabei enthält § 14 Abs. 1 FamGKG für Ehe- und selbständige Familienstreitsachen und § 14 Abs. 3 FamFG für Verfahren im Übrigen allein Regelungen bezüglich der Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen (vgl. KG, Beschluss vom 25.08.2011 - 16 WF 112/11 und 16 WF 113/11 - FamRZ 2012, 239), ist also für die hier in Rede stehende Zahlung eines Auslagenvorschusses nicht einschlägig.
  • OLG Hamm, 05.12.2011 - 6 WF 418/11

    Kostenvorschusspflicht Minderjähriger im Abstammungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2013 - 2 WF 95/13
    Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 FamGKG ist die Beschwerde stets statthaft "gegen einen Beschluss, durch den die Tätigkeit des Familiengerichts nur aufgrund dieses Gesetzes von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird" (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.12.2011 - II-6 WF 418/11 - FamRZ 2012, 811; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl. 2009, § 16 FamGKG Rn. 8).
  • OLG Koblenz, 18.07.2001 - 1 U 1027/99
    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2013 - 2 WF 95/13
    Indes hätte das Amtsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht nach § 26 FamFG ausgerichtet am Maßstab des Kindeswohls die erforderlichen Ermittlungen und damit auch die Einholung des zutreffend für erforderlich erachteten Sachverständigengutachtens selbst durchführen müssen und diese weder von der Beibringung noch von der Einzahlung eines Auslagenvorschusses abhängig machen dürfen, da die Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht von der Einzahlung des Vorschusses abhängig gemacht werden darf (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.2001 - 1 U 1027/99 - FamRZ 2002, 685; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl. 2009, § 16 FamGKG Rn. 6).
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