Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.09.2012 - 8 UF 283/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,87408
OLG Hamm, 19.09.2012 - 8 UF 283/11 (https://dejure.org/2012,87408)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2012 - 8 UF 283/11 (https://dejure.org/2012,87408)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2012 - 8 UF 283/11 (https://dejure.org/2012,87408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,87408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Warendorf, 20.12.2010 - 9 F 550/10

    Abänderung der Anrechte der Versorgungsbezüge eines Ehegatten i.R.d.

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2012 - 8 UF 283/11
    Im Juli 2010 stellte die Antragsgegnerin im Verfahren 9 F 550/10 einen Abänderungsantrag gem. § 51 VersAusglG.

    Die C3 habe ihm mit Schreiben vom 12.08.2011 bestätigt, dass die Auskunft im Verfahren 9 F 550/10 auch die freiwilligen Beiträge für die Zeit vom 01.06.1961 bis 30.09.1967 enthalten habe, die jedoch erst am 04.02.1992 und damit nach der Ehezeit nachentrichtet worden sind.

    Der Beschluss im Verfahren 9 F 550/10 sei fehlerhaft, da zu Unrecht die nachträglich ausgeglichenen "Fehlzeiten" mit in die Ehezeit einbezogen worden seien.

    Der Antragsteller hätte im Verfahren 9 F 550/10 Beschwerde einlegen müssen.

    Das Amtsgericht hat durch den angefochtenen Beschluss den Beschluss vom 20.12.2010 im Verfahren 9 F 550/10 mit Wirkung ab dem 01.09.2011 hinsichtlich des Anrechts des Antragstellers bei der C3 abgeändert und im Wege der internen Teilung zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der C3 zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 10, 6817 Entgeltpunkten auf ihr Konto bei der C3, bezogen auf den 30.06.1984, übertragen.

    Zur Begründung hat es ausgeführt, der Abänderungsantrag wegen der - unstreitig -falschen Auskunft der C3 betreffend das Anrecht des Antragstellers im Verfahren 9 F 550/10 sei nach §§ 32 ff. VersAusglG, 225 f. FamFG zulässig.

    Wenn die C3 im Verfahren 9 F 550/10 die Auskunft richtig erteilt hätte, wäre die Bagatellgrenze von 5 % nach § 51 VersAusglG gegenüber der im Verfahren 9 F 27/97 erteilten Auskunft deutlich nicht überschritten worden.

    Es wäre dann nicht die gravierende Abänderung des Ausgleichs der gesetzlichen Rente beschlossen worden, so dass durch die vorliegende Abänderungsentscheidung faktisch ganz weitgehend nur der rechtmäßige Zustand der Ausgleichshöhe der gesetzlichen Rente vor dem Abänderungsverfahren 9 F 550/10 wieder hergestellt werde.

    Die sonstigen Abänderungen bezüglich der weiteren Versorgungen im Verfahren 9 F 550/10 hätten auch ohne die falsche Auskunft der C3 erfolgen können, da sich der Ausgleichswert einzelner Versorgungen, namentlich der Betriebsrente des Antragstellers, um mehr als 5 % des bisherigen Ausgleichswertes und mehr als 1 % der maßgeblichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV geändert habe.

    Die Totalrevision im Verfahren 9 F 550/10 wäre auch ohne wesentliche Änderung des gesetzlichen Rentenausgleichs zulässig geblieben.

    Dass die Auskunft der C3 im Verfahren 9 F 550/10 falsch gewesen sei, hätte im Verfahren 9 F 550/10 erkannt und mit dem Rechtsmittel der Beschwerde geltend gemacht werden müssen.

    Aufgrund der Rechtskraftwirkungen müsse die unrichtige Entscheidung im Verfahren 9 F 550/10 Bestand haben.

    Vorliegend handelt es sich vielmehr um eine fehlerhafte Auskunft der C3 im Verfahren 9 F 550/10, die versehentlich die im Jahr 1992 (also nach dem Ende der Ehezeit) nachentrichteten Beiträge für in der Ehezeit liegende Zeiträume (1.6.1961 bis 30.09.1967) bei der Auskunftserteilung und Ermittlung des Ehezeitanteils mit berücksichtigt hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht