Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.12.2005 - 1 Ss OWi 839/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
StPO § 267; StPO § 261; StPO § 344
Aufklärungsrüge; Begründung; Täteridentifizierung; Anforderungen an die Urteilsgründe; Beschreibung des Lichtbildes - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die ordnungsgemäße Darstellung einer Aufklärungsrüge im Beschwerdeverfahren; Darstellung der Identifizierung des Betroffenen anhand des von einer Geschwindigkeitsmessanlage gefertigten Beweisfotos in den Urteilsgründen
- Wolters Kluwer
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261; StPO § 267; StPO § 344
Aufklärungsrüge; Begründung; Täteridentifizierung; Anforderungen an die Urteilsgründe; Beschreibung des Lichtbildes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Täteridentifizierung - Lichtbild vom Verkehrsverstoß
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Täteridentifizierung - Lichtbild vom Verkehrsverstoß
Verfahrensgang
- AG Castrop-Rauxel - 3a OWi 217 Js 1112/05
- OLG Hamm, 19.12.2005 - 1 Ss OWi 839/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95
Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus …
Auszug aus OLG Hamm, 19.12.2005 - 1 Ss OWi 839/05
Diese Forderung kann der Tatrichter dadurch erfüllen, dass er in den Urteilsgründen auf das in der Akte befindliche Foto gemäß § 267 Abs. 1 S. 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG Bezug nimmt (vgl. BGH NZV 1996, 157 ff.; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 1 Ss OWi 795/03 -).