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   OLG Hamm, 20.06.2013 - III-3 RVs 35/13   

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https://dejure.org/2013,38288
OLG Hamm, 20.06.2013 - III-3 RVs 35/13 (https://dejure.org/2013,38288)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2013 - III-3 RVs 35/13 (https://dejure.org/2013,38288)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - III-3 RVs 35/13 (https://dejure.org/2013,38288)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei Anordnung der Ableistung von Arbeitsauflagen nach Weisung des Jugendamts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
    Anordnung der Ableistung von Arbeitsauflagen nach Weisung des Jugendamts erfüllt Anforderungen des Bestimmtheitsgebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheit einer Arbeitsauflage nach dem JGG, bestimmte Anzahl von Stunden "nach Weisung des Jugendamtes" zu erbringen

Verfahrensgang

  • AG Lemgo - 23 Ls 33/12
  • OLG Hamm, 20.06.2013 - III-3 RVs 35/13
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 13.06.2012 - Ss 19/12

    JGG; Jugendgerichtshilfe; Arbeitsleistungen; Jugendrichterliche Weisung;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2013 - 3 RVs 35/13
    Zum einen kommt dem Jugendamt (Jugendgerichtshilfe) im jugendgerichtlichen Verfahren im Vergleich zum Bewährungshelfer im Erwachsenenstrafverfahren eine deutlich wichtigere Rolle zu (insoweit zutreffend OLG Braunschweig, Urteil vom 13. Juni 2012 - Ss 19/12 -, BeckRS 2012, 13348).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2013 - 3 RVs 35/13
    - 2 BvR 209/84 - zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von - den Arbeitsauflagen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 JGG rechtsähnlichen - Arbeitsweisungen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 JGG eine Weisung, "16 Stunden Hilfsdienst nach.
  • BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11

    Recht auf Freiheit der Person; Strafaussetzung zur Bewährung (Widerruf);

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2013 - 3 RVs 35/13
    Zum anderen wäre es nicht sinnvoll praktikabel (zur Zulässigkeit von Praktikabilitätserwägungen im vorliegenden Zusammenhang vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2011 - 2 BvR 1165/11 - , dort Rdnr. 18), die Jugendgerichte zu verpflichten, bei der Anordnung einer Arbeitsauflage nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 JGG bereits im Urteil die Zeit und den Ort der Leistung und vor allem die Institution, bei der die Leistung zu erbringen ist, zu bezeichnen.
  • OLG Hamm, 06.01.2004 - 3 Ws 373/03

    Arbeitsauflage; Bestimmtheit der Bewährungsauflage; Bestimmung durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2013 - 3 RVs 35/13
    Der Senat vertritt zwar in ständiger Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Januar 2004 - 3 Ws 373/03 -, BeckRS 2004, 30336648) die Auffassung, dass eine einem Erwachsenen gemäß § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StGB erteilte Bewährungsauflage, gemeinnützige Arbeit zu leisten, nur dann dem Bestimmtheitsgebot entspricht, wenn das Gericht selbst neben dem Umfang der gemeinnützigen Leistung auch die Zeit und den Ort der Leistung sowie die Institution, bei der die Leistung zu erbringen ist, bezeichnet, und dass das Gericht die entsprechenden Festlegungen nicht an den Bewährungshelfer delegieren darf.
  • KG, 18.03.2014 - 4 Ws 23/14

    Bestimmtheit einer Bewährungsauflage

    Die Auswahl und Bestimmung der Stelle, bei der Freizeitarbeiten als Auflage nach dem JGG abzuleisten sind, gehört daher nicht zu den Regelungen, die schon zwingend der Richter zu treffen hat; dies kann vielmehr der Bewährungs- bzw. Jugendgerichtshilfe überlassen bleiben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juni 2013 - III-3 RVs 35/13 - [juris] sowie [jeweils eine Arbeitsweisung betreffend] BVerfGE 74, 102 und OLG Braunschweig NStZ 2012, 575).
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