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OLG Hamm, 20.08.2014 - 20 U 267/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherungsnehmer durch unrichtige Beantwortung der Gesundheitsfragen
Verfahrensgang
- LG Münster, 07.11.2013 - 115 O 153/12
- OLG Hamm, 20.08.2014 - 20 U 267/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11
Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl: …
Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2014 - 20 U 267/13
Lässt man jedoch die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes - Fragen des Versicherers enthaltendes - Schreiben zu, ist im Gegenzuge weiterhin zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (BGH, Urteil vom 09.01.2013, Az. IV ZR 197/11, NJW 2013, 873, m.w.N., zu § 28 Abs. 4 VVG). - BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03
Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers
Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2014 - 20 U 267/13
Er setzt neben der Kenntnis der Gefahrerheblichkeit des bestreffenden Umstandes die billigende Erkenntnis voraus, die Versicherung könne durch das Vorgehen über einen Gesundheitszustand getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst werden (BGH, Urteil vom 14.07.2004, AZ. IV ZR 161/03, zitiert nach juris). - OLG Stuttgart, 17.04.2014 - 7 U 253/13
Hinweispflichten des Versicherers im Antragsformular: Anforderungen an eine …
Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2014 - 20 U 267/13
Ob und ggf. in welcher Form es möglich ist, durch eine Verweisung eine ausreichende Belehrung sicherzustellen (zu dieser Frage OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2014, Az. 7 U 253/13, zitiert nach juris), bedarf keiner Entscheidung. - OLG Hamm, 14.07.2004 - 20 U 20/04
Rücktritt des Versicherers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2014 - 20 U 267/13
Dieser Umstand, der unter Berücksichtigung des Zeitablaufes und der Vielzahl der zu führenden Vermittlungsgespräche nachvollziehbar ist, steht zwar der der Beklagten obliegenden Beweisführung nicht zwingend entgegen (vgl. Senat, Urteil vom 14.07.2004, Az. 20 U 20/04, Tz. 48, zitiert nach juris).
- OLG Hamm, 13.02.2015 - 20 U 169/14
Anforderungen an die Form der Belehrung über die Folgen unrichtiger oder …
Lässt man jedoch die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes Schreiben zu, ist im Gegenzuge weiterhin zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (BGH, Urteil vom 09.01.2013, Az. IV ZR 197/11, VersR 2013, 297, Juris-Rn. 24, m.w.N., zu § 28 Abs. 4 VVG; ebenso Senat, Urteil vom 20.08.2014 zu Az. 20 U 267/13, n. v.; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2014 zu Az. 7 U 216/13, Juris-Rn. 65; VuR 2014, 985, Juris.