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   OLG Hamm, 20.11.2013 - II-8 WF 241/13   

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https://dejure.org/2013,55019
OLG Hamm, 20.11.2013 - II-8 WF 241/13 (https://dejure.org/2013,55019)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2013 - II-8 WF 241/13 (https://dejure.org/2013,55019)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2013 - II-8 WF 241/13 (https://dejure.org/2013,55019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ruhen der elterlichen Sorge, Verfahrenskostenhilfe, Anwaltsbeiordnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ruhen der elterlichen Sorge, Verfahrenskostenhilfe, Anwaltsbeiordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren betreffend das Ruhen der elterlichen Sorge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 1674 BGB; 78 Abs. 2 FamFG
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren betreffend das Ruhen der elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dülmen - 6 F 296/13
  • OLG Hamm, 20.11.2013 - II-8 WF 241/13
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 11.04.2011 - 13 WF 316/11

    Verfahrenskostenhilfe: Zulässigkeit der Beschwerde bei Bewilligung der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2013 - 8 WF 241/13
    In dieser Situation hätte auch eine bemittelte Partei einen Rechtsanwalt beauftragt, der - vorzugsweise wie bei dem von der Kindesmutter gewählten Rechtsanwalt aufgrund eigener Sprachkenntnisse - in der Lage ist, den Sachverhalt vollständig zu erfassen, die Partei umfassend rechtlich zu beraten und sodann ihre Rechte bestmöglich wahrzunehmen (vgl. hierzu auch OLG Koblenz, Beschluss vom 11.04.2011, 13 WF 316/11, zit. nach BeckRS 2011, 17480).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2013 - 8 WF 241/13
    Allerdings sind neben den objektiven Umständen bei der Bemessung der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG im Rahmen der gebotenen Einzelfallentscheidung auch subjektive Umstände des Verfahrenskostenhilfe begehrenden Beteiligten zu berücksichtigen (grundlegend BGH, Beschluss vom 23.06.2010, XII ZB 232/09, zit. nach juris Rn. 21).
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