Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.07.2005 - 2 Ss OWi 461/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,14969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Wahrung der Grundsätze zur Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren zur Nachtzeit außerhalb geschlossener Ortschaften; Überprüfung der Anordnung eines Fahrverbots auf ...
- Judicialis
StPO § 267
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
Fahrverbot; Verhängung, Absehen; Begründung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 13.06.2005 - 2 Ss OWi 285/05
Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Urlaub; Berufskraftfahrer
Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2005 - 2 Ss OWi 461/05
Der Tatrichter muss für seine Entscheidung, ob er ein Fahrverbot verhängt oder von einem Fahrverbot absehen kann, eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben (zu vgl. Senatsbeschluss vom 13.06.2005 - 2 Ss OWi 285/05 -). - OLG Hamm, 18.08.2003 - 2 Ss OWi 390/03
Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Anforderungen an die Feststellungen, …
Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2005 - 2 Ss OWi 461/05
Die Notwendigkeit, hierzu Feststellungen zu treffen, entfällt auch dann nicht, wenn ein Regelfall des § 4 Abs. 2 BKatV vorliegt; gemindert ist in solchen Fällen für den Tatrichter allein der notwendige Begründungsaufwand (zu vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 18.08.2003 - 2 Ss OWi 390/03 -). - OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03
Verfahrensrüge; Begründung, Auskunftsverweigerungsrecht; Belehrung; …
Auszug aus OLG Hamm, 28.07.2005 - 2 Ss OWi 461/05
Ordnungsgemäß ist die Rüge nämlich nur dann erhoben, wenn die Begründung den Wortlaut des verlesenen Schriftstücks enthält und sich ergibt, dass der Betroffene dem Vorhalt des Schriftstücks gemäß § 238 Abs. 2 StPO widersprochen hat (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 28. April 2003 in 2 Ss 126/03).