Rechtsprechung
OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Auskunftsverweigerungsrecht, Beweisverwertungsverbot
- openjur.de
- Thüringer Oberlandesgericht
Belehrung, Strafverfahrensrecht, Auskunftsverweigerungsrecht, Verwerfungsverbot, im nachfolgenden Verfahren Belehrung, über Auskunftsverweigerungsrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen wegen des Aussetzens der Gefahr der Strafverfolgung; Verwertungsverbot in einem nachfolgenden Verfahren gegen einen vormaligen Zeugen wegen Falschaussage bei Missachtung der Belehrungspflicht nach § 55 Abs. 2 StPO in einem ...
- Justiz Thüringen
§ 55 Abs 2 StPO, § 152 Abs 2 StPO, § 153 StGB
Strafverfahren: Gefahr der Strafverfolgung als Voraussetzung eines Zeugnisverweigerungsrechts; Verwertungsverbot für eine Aussage in einem gegen den Zeugen gerichteten Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage bei unterbliebener Belehrung über ein ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 153; StPO § 55
Unterlassen der Belehrung bezüglich eines bestehenden Auskunftsverweigerungsrechts; Verwertungsverbot im nachfolgenden [Falschaussage-]Verfahren gegen den Zeugen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Belehrung, Strafverfahrensrecht, Auskunftsverweigerungsrecht, Verwerfungsverbot, im nachfolgenden Verfahren Belehrung, über Auskunftsverweigerungsrecht
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Auskunftsverweigerungsrecht und Beweisverwertungsverbot
Verfahrensgang
- AG Erfurt - 830 Js 34481/10
- LG Erfurt, 12.07.2010 - 830 Js 34481/10
- OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 279 (Ls.)
- AnwBl 2011, 182
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03
Strafmilderung beim Meineid (fehlende Belehrung über …
Auszug aus OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10
Der Senat folgt insoweit der Auffassung, dass eine Missachtung der Belehrungspflicht nach § 55 Abs. 2 StPO in einem nachfolgenden Verfahren gegen einen vormaligen Zeugen wegen Falschaussage dort nicht grundsätzlich zu einem Verwertungsverbot seiner Aussage führt (so aber OLG Celle, Beschluss vom 07.02.2001, 32 Ss 101/01; BayObLG, Beschluss vom 16.05.2001, 1St RR 48/01, bei juris), sondern ihr lediglich schuldmindernde Bedeutung zukommt, weshalb sie bei der Ahndung dieser Tat als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2004, 2 StR 408/03; Urteil vom 13.02.1991, 3 StR 342/90; Beschluss vom 04.02.1986, 4 StR 685/85; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2002, 3 Ss 120/01, bei juris). - BGH, 01.06.1994 - StB 10/94
Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme …
Auszug aus OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10
Bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder reine denktheoretische Möglichkeiten reichen weder für einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht noch für ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO aus (vgl. BGH, Beschluss vom 01.06.1994, StB 10/94, 1 BJs 182/83 - StB 10/94, bei juris m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 3 Ss 120/01
Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Unbeachtlichkeit fehlender Belehrung …
Auszug aus OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10
Der Senat folgt insoweit der Auffassung, dass eine Missachtung der Belehrungspflicht nach § 55 Abs. 2 StPO in einem nachfolgenden Verfahren gegen einen vormaligen Zeugen wegen Falschaussage dort nicht grundsätzlich zu einem Verwertungsverbot seiner Aussage führt (so aber OLG Celle, Beschluss vom 07.02.2001, 32 Ss 101/01; BayObLG, Beschluss vom 16.05.2001, 1St RR 48/01, bei juris), sondern ihr lediglich schuldmindernde Bedeutung zukommt, weshalb sie bei der Ahndung dieser Tat als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2004, 2 StR 408/03; Urteil vom 13.02.1991, 3 StR 342/90; Beschluss vom 04.02.1986, 4 StR 685/85; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2002, 3 Ss 120/01, bei juris).
- BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90
Aufdecken der Strafbarkeit der Falschaussage bei wahrheitsgemäßen Angaben in der …
Auszug aus OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10
Der Senat folgt insoweit der Auffassung, dass eine Missachtung der Belehrungspflicht nach § 55 Abs. 2 StPO in einem nachfolgenden Verfahren gegen einen vormaligen Zeugen wegen Falschaussage dort nicht grundsätzlich zu einem Verwertungsverbot seiner Aussage führt (so aber OLG Celle, Beschluss vom 07.02.2001, 32 Ss 101/01; BayObLG, Beschluss vom 16.05.2001, 1St RR 48/01, bei juris), sondern ihr lediglich schuldmindernde Bedeutung zukommt, weshalb sie bei der Ahndung dieser Tat als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2004, 2 StR 408/03; Urteil vom 13.02.1991, 3 StR 342/90; Beschluss vom 04.02.1986, 4 StR 685/85; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2002, 3 Ss 120/01, bei juris). - BGH, 04.02.1986 - 4 StR 685/85
Fälschliche Vereidigung eines der Tat Verdächtigen
Auszug aus OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10
Der Senat folgt insoweit der Auffassung, dass eine Missachtung der Belehrungspflicht nach § 55 Abs. 2 StPO in einem nachfolgenden Verfahren gegen einen vormaligen Zeugen wegen Falschaussage dort nicht grundsätzlich zu einem Verwertungsverbot seiner Aussage führt (so aber OLG Celle, Beschluss vom 07.02.2001, 32 Ss 101/01; BayObLG, Beschluss vom 16.05.2001, 1St RR 48/01, bei juris), sondern ihr lediglich schuldmindernde Bedeutung zukommt, weshalb sie bei der Ahndung dieser Tat als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2004, 2 StR 408/03; Urteil vom 13.02.1991, 3 StR 342/90; Beschluss vom 04.02.1986, 4 StR 685/85; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2002, 3 Ss 120/01, bei juris). - OLG Oldenburg, 11.04.2006 - Ss 101/01
Auszug aus OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10
Der Senat folgt insoweit der Auffassung, dass eine Missachtung der Belehrungspflicht nach § 55 Abs. 2 StPO in einem nachfolgenden Verfahren gegen einen vormaligen Zeugen wegen Falschaussage dort nicht grundsätzlich zu einem Verwertungsverbot seiner Aussage führt (so aber OLG Celle, Beschluss vom 07.02.2001, 32 Ss 101/01; BayObLG, Beschluss vom 16.05.2001, 1St RR 48/01, bei juris), sondern ihr lediglich schuldmindernde Bedeutung zukommt, weshalb sie bei der Ahndung dieser Tat als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2004, 2 StR 408/03; Urteil vom 13.02.1991, 3 StR 342/90; Beschluss vom 04.02.1986, 4 StR 685/85; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2002, 3 Ss 120/01, bei juris).
- OLG Frankfurt, 02.11.2015 - 1 Ss 322/15
Sieht ein Tatgericht ein Attest nicht als genügende Entschuldigung an und …
An die zur Geltendmachung der unrichtigen Anwendung des § 329 Abs. 1 StPO erforderliche Verfahrensrüge als sog. "unsubstantiierte Rüge" sind nach der Rechtsprechung des angerufenen Senats ohnehin keine strengen Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Frankfurt am Main -1 Ss 113/10-; OLG Düsseldorf VRS 78, 138).Es reicht aus, dass geltend gemacht und - so nicht bereits im Urteil eine Erörterung mitgeteilten oder sonst bekannt gewordenen Entschuldigungsvorbringens enthalten ist - unter Tatsachenvortrag dargelegt wird, das Ausbleiben des Angeklagten sei tatsächlich entschuldigt gewesen bzw. jedenfalls, das Gericht habe das Ausbleiben des Angeklagten nicht als unentschuldigt beurteilen dürfen (OLG Frankfurt am Main -1 Ss 113/10-; -1 Ss 210/09- m.w.N.).
Nach ständiger Rechtsprechung kommt es nicht darauf an, ob der Angeklagte sich entschuldigt hat, sondern nur, ob er entschuldigt ist (vgl. BGHSt 17, 391; OLG Frankfurt am Main -2 Ss 178/11-; -1 Ss 113/10-; OLG Köln StraFo 2006, 213; KG Berlin VRS 108, 110; OLG München StraFo 2014, 79; OLG Stuttgart DAR 2004, 165).
Verbleibende Zweifel an der genügenden Entschuldigung dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (OLG Frankfurt am Main -1 Ss 253/12-; -2 Ss 178/11-; -1 Ss 113/10-; -1 Ss 117/09-; StV 1988, 100; OLG Stuttgart DAR 2004, 165; OLG Düsseldorf VRS 78, 138; OLG Köln StraFo 2006, 413 [OLG Köln 21.07.2006 - 81 Ss 91/06] ).
Denn die Krankheit würde den Angeklagten nicht nur dann entschuldigen, wenn er dauerhaft bewegungsunfähig wäre, sondern bereits dann, wenn sie ihm nach Art und Auswirkungen eine Beteiligung an der Hauptverhandlung - auch nur vorübergehend - unzumutbar macht (vgl. OLG Frankfurt am Main -1 Ss 210/09-; -1 Ss 113/10; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rn. 26 m.w.N.).