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   OLG Jena, 09.05.2011 - 6 W 51/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12735
OLG Jena, 09.05.2011 - 6 W 51/11 (https://dejure.org/2011,12735)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.05.2011 - 6 W 51/11 (https://dejure.org/2011,12735)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. Mai 2011 - 6 W 51/11 (https://dejure.org/2011,12735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame rückwirkende Beseitigung der Erbenstellung des Bruders des Erblassers durch wirksame Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist der Erbschaft; Anfechtung der in der Versäumung der Ausschlagungsfrist liegenden Annahme einer Erbschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1956
    Anfechtung der in der Versäumung der Ausschlagungsfrist liegenden Annahme einer Erbschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 790
  • FamRZ 2011, 1759
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 23.02.2006 - 3 W 6/06

    Erbschaft: Kenntnis des gesetzlichen Erben von dem Anfall der Erbschaft,

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2011 - 6 W 51/11
    Die in der Fristversäumung liegende Annahme kann deshalb wegen Irrtums angefochten werden, wenn der als Erbe Berufene die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen und die Ausschlagungsfrist nur deshalb versäumt hat, weil er davon ausging, die Erbschaft bereits wirksam ausgeschlagen zu haben (so OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2006, Az. 3 W 6/06 = NJW-RR 2006, 1594; BayObLG, Beschluss vom 13.10.1993, Az. 1Z BR 54/93 = NJW-RR 1994, 586;OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.1985, Az. 15 W 131/85 = OLGZ 1985, 286).
  • OLG Hamm, 10.06.1985 - 15 W 131/85

    Anfechtung der in der Versäumung der Ausschlagungsfrist liegenden Annahme der

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2011 - 6 W 51/11
    Die in der Fristversäumung liegende Annahme kann deshalb wegen Irrtums angefochten werden, wenn der als Erbe Berufene die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen und die Ausschlagungsfrist nur deshalb versäumt hat, weil er davon ausging, die Erbschaft bereits wirksam ausgeschlagen zu haben (so OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2006, Az. 3 W 6/06 = NJW-RR 2006, 1594; BayObLG, Beschluss vom 13.10.1993, Az. 1Z BR 54/93 = NJW-RR 1994, 586;OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.1985, Az. 15 W 131/85 = OLGZ 1985, 286).
  • BayObLG, 13.10.1993 - 1Z BR 54/93

    Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2011 - 6 W 51/11
    Die in der Fristversäumung liegende Annahme kann deshalb wegen Irrtums angefochten werden, wenn der als Erbe Berufene die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen und die Ausschlagungsfrist nur deshalb versäumt hat, weil er davon ausging, die Erbschaft bereits wirksam ausgeschlagen zu haben (so OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2006, Az. 3 W 6/06 = NJW-RR 2006, 1594; BayObLG, Beschluss vom 13.10.1993, Az. 1Z BR 54/93 = NJW-RR 1994, 586;OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.1985, Az. 15 W 131/85 = OLGZ 1985, 286).
  • RG, 27.05.1911 - VI 371/10

    Fortf. einer off. Handelsgesellschaft; Richterl. Eid. Fahrlässigkeit u. Arglist

    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2011 - 6 W 51/11
    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Heilbad Heiligenstadt vom 28.12.2010, Az. VI 371/10, abgeändert und der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 2. abgelehnt.
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