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   OLG Jena, 16.07.2009 - 1 Ws 271/09   

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https://dejure.org/2009,25426
OLG Jena, 16.07.2009 - 1 Ws 271/09 (https://dejure.org/2009,25426)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.07.2009 - 1 Ws 271/09 (https://dejure.org/2009,25426)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - 1 Ws 271/09 (https://dejure.org/2009,25426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für dieÜberprüfung des Widerrufs der Ableistung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit: Entscheidung des Oberlandesgerichts in der Beschwerdeinstanz gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Überprüfung des Widerrufs der Ableistung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit: Entscheidung des Oberlandesgerichts in der Beschwerdeinstanz gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Gera - 8 StVK 237/09
  • OLG Jena, 16.07.2009 - 1 Ws 271/09

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 61 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 29.07.2008 - 1 Ws 302/08
    Auszug aus OLG Jena, 16.07.2009 - 1 Ws 271/09
    Die Staatsanwaltschaft Zwickau, Zweigstelle Plauen, hat mit dem am 18.03.2009 angeordneten Widerruf der Verfügung vom 25.02.2009, mit der dem Verurteilten gestattet worden war, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden, einen Justizverwaltungsakt auf dem Gebiet der Strafrechtspflege erlassen (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 26.11.1998, Az.: 2 Ws 540/98, NStZ 1999, 160 für die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Arbeit vom 18.06.1998; und für § 7 Abs. 1 Thür. Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit vom 19.01.1993 - ThürGeldStTilgV, GVBl 1993, 146 -: Senatsbeschluss vom 29.07.2008, Az.: 1 Ws 302/08).

    § 17a Abs. 5 GVG ist nur dann nicht anzuwenden, wenn das Gericht I. Instanz entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht vorab durch Beschluss entschieden hat (Senatsbeschluss vom 29.07.2008, Az.: 1 Ws 302/08 Meyer-Goßner StPO , 52. Aufl., § 17 a/b GVG , Rn. 1 m.w.N.).

  • OLG Dresden, 26.11.1998 - 2 Ws 540/98
    Auszug aus OLG Jena, 16.07.2009 - 1 Ws 271/09
    Die Staatsanwaltschaft Zwickau, Zweigstelle Plauen, hat mit dem am 18.03.2009 angeordneten Widerruf der Verfügung vom 25.02.2009, mit der dem Verurteilten gestattet worden war, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden, einen Justizverwaltungsakt auf dem Gebiet der Strafrechtspflege erlassen (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 26.11.1998, Az.: 2 Ws 540/98, NStZ 1999, 160 für die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Arbeit vom 18.06.1998; und für § 7 Abs. 1 Thür. Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit vom 19.01.1993 - ThürGeldStTilgV, GVBl 1993, 146 -: Senatsbeschluss vom 29.07.2008, Az.: 1 Ws 302/08).
  • KG, 23.11.2018 - 2 Ws 220/18

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer betreffend Verlegung des Gefangenen

    Diese Regelung untersagt den Rechtsmittelgerichten (nochmals) zu prüfen, ob der beschrittene (und schon erstinstanzlich vollständig durchschrittene) Rechtsweg zulässig ist (zu hier nicht einschlägigen Ausnahmen vgl. etwa OLG Jena, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 1 Ws 271/09 -, juris mwN).
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