Rechtsprechung
OLG Jena, 19.01.2023 - 7 W 274/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Thüringen
Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlich beauftragtem Privatgutachten
- RA Kotz
Vorprozessuales Privatgutachten: Erstattungsfähig Kosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachtern - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Privatgutachten vorprozessual eingeholt: Wann sind die Kosten erstattungsfähig?
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachtern
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Prozessbezogenheit außergerichtlicher Sachverständigenkosten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Privatgutachten vorprozessual eingeholt: Wann sind die Kosten erstattungsfähig? (IBR 2023, 383)
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 28.06.2022 - 3 O 467/20
- LG Meiningen, 14.07.2022 - 3 O 467/20
- OLG Jena, 19.01.2023 - 7 W 274/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06
Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess
Auszug aus OLG Jena, 19.01.2023 - 7 W 274/22
Unmittelbar prozessbezogen sind Gutachterkosten nur dann, wenn sich das Gutachten auf den konkreten Rechtsstreit bezieht und gerade mit Rücksicht auf diesen beauftragt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2008 - VI ZB 72/06 -, Rn. 6 juris).Eine ausschließliche Ausrichtung des ursprünglichen Gutachtenauftrags auf den konkreten Prozess ist dagegen nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 04.03.2008 - VI ZB 72/06 -, Rn. 7 - 9, juris m.w.N.).
- KG, 26.03.2020 - 19 W 128/19
Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens im Kostenfestsetzungsverfahren
Auszug aus OLG Jena, 19.01.2023 - 7 W 274/22
(KG Berlin, Beschluss vom 26.03.2020 - 19 W 128/19 -, Rn. 18, juris).(KG Berlin, Beschluss vom 26.03.2020 - 19 W 128/19 -, Rn. 19, juris m.w.N.).
- BGH, 12.09.2018 - VII ZB 56/15
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten der von der beklagten Partei …
Auszug aus OLG Jena, 19.01.2023 - 7 W 274/22
Zu den erstattungsfähigen Kosten können ausnahmsweise auch die Kosten für die Einholung eines auch vorprozessual erstatteten Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (BGH, Beschluss vom 12.09.2018 - VII ZB 56/15 -, Rn. 17 juris m.w.N.).
- OLG Köln, 22.08.2016 - 17 W 24/16
Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine Beschwerdeentscheidung des …
Auszug aus OLG Jena, 19.01.2023 - 7 W 274/22
Ein Rechtsstreit stand also zum 20.07.2018 keinesfalls ganz konkret im Raum, sollte vielmehr eher sogar durch die Einschaltung der Haftpflichtversicherungen vermieden werden (s.a. OLG Köln, Beschluss vom 22.08.2016 - 17 W 24/16 -, Rn. 12, juris). - OLG Köln, 21.07.2021 - 17 W 51/20
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Rückabwicklung eines …
Auszug aus OLG Jena, 19.01.2023 - 7 W 274/22
Sachdienlich ist die Hinzuziehung insbesondere dann, wenn die Partei ohne die Einholung des Privatgutachtens infolge fehlender Sachkenntnis zu einem sachgerechten Vortrag nicht in der Lage wäre (u.a. OLG Köln, Beschluss vom 21.07.2021 - I-17 W 51/20 -, Rn. 7, juris m.w.N.). - BGH, 12.03.2019 - VI ZR 278/18
Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund des Versterbens der Mutter des …
Auszug aus OLG Jena, 19.01.2023 - 7 W 274/22
Auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten im zivilrechtlichen Arzthaftungsprozess mit geringen Substantiierungsanforderungen an den Geschädigtenvortrag und der gesteigerten Aufklärungspflicht durch das Gericht (s.u.a. BGH, Beschluss vom 12.03.2019 - VI ZR 278/18 -, NJW 2019, 2399 Rn. 8, 9, beck-online) handelt es sich um einen Zivilprozess.
- OLG Rostock, 24.11.2023 - 5 U 69/21 Sachdienlich ist die Hinzuziehung insbesondere dann, wenn die Partei ohne die Einholung des Privatgutachtens infolge fehlender Sachkenntnis zu einem sachgerechten Vortrag nicht in der Lage wäre (vgl. u.a. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 19. Januar 2023 - 7 W 274/22, juris Rn. 20 m.w.N.).