Rechtsprechung
OLG Jena, 25.08.2010 - 1 Ws 345/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Sicherungshaftbefehl, Fortsetzungsfeststellungsinteresse
- openjur.de
§§ 230 Abs. 2, 296 StPO; Art. 19 Abs. 2 GG
Keine Umdeutung; weitere Beschwerde gegen Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO; Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung und Vollstreckung der Haft; Aufhebung des HB nach Entscheidung über einfache Beschwerde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderung an Überprüfung der Rechtmäßikeit eines erledigten Haftbefehls auf Grund Gegenstandslosigkeit wegen Entlassung des Angeklagten aus der Haft; Weiteren Beschwerde gegen den Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) nach dessen Aufhebung
- Justiz Thüringen
Art 19 Abs 4 GG, § 230 Abs 2 StPO, § 296 StPO
Vorführhaftbefehl: Weitere Beschwerde gegen den nach der Entscheidung über die einfache Beschwerde aufgehobenen Haftbefehl - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4; StPO § 230 Abs. 2; StPO § 296
Weiteren Beschwerde gegen den Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO nach dessen Aufhebung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Bei Freiheit, muss die Rechtmäßigkeit der Haft nicht mehr geprüft werden
Verfahrensgang
- AG Rudolstadt - 230 Js 31173/09
- LG Gera, 21.07.2010 - 1 Qs 226/10
- OLG Jena, 25.08.2010 - 1 Ws 345/10
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 396
Wird zitiert von ... (2)
- LG Lübeck, 25.08.2022 - 6 Qs 20/22 Dies ist etwa der Fall, wenn die Beschwer entfällt und daher prozessual überholt ist (vgl. BGH vom 5.10.2018 - StB 9/18; OLG Jena vom 25.8.2010 - 1 Ws 345/10).
Tritt Erledigung erst nach Beschwerdeeinlegung ein, stellt das Gericht den Eintritt der Erledigung klarstellend fest (so auch OLG Jena vom 25.8.2010 - 1 Ws 345/10).
- KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16
Untersuchungshaft: Zulässigkeit einer prozessual überholten Haftbeschwerde
Danach ist trotz der Unterschiede im zugrunde liegenden Sachverhalt auch in der vorliegenden Fallkonstellation ein Rechtsschutzbedürfnis des Verurteilten an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der seiner prozessual überholten (weiteren) Haftbeschwerde zugrunde liegenden Haftentscheidung gegeben (ebenso KG, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 Ws 301/16 - vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - [mwN] sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, wobei im dortigen Fall der angefochtene Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO sogar schon vor Einlegung der weiteren Beschwerde aufgehoben wurde; a. A. Thüringer OLG, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 Ws 345/10 - jeweils noch juris).