Rechtsprechung
OLG Jena, 27.02.2004 - 1 VAs 1/04 |
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zurückstellung der Strafvollstreckung
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 22.10.2004 - 1 VAs 48/04
Absehen von Strafvollstreckung; lange Freiheitsstrafe; Anforderungen an die …
Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 2004 - 1 VAs 1/04 - OLG Hamm NStZ 83, 524; OLG Karlsruhe ZfStrVo 2000, 251).Abschließend weist der Senat darauf hin, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit, bei ausländischen Straftätern von der Strafvollstreckung abzusehen, nicht im Interesse dieses Täterkreises, sondern im Interesse der Bundesrepublik Deutschland geschaffen hat, um diese in vertretbarem Rahmen von der Last der Strafvollstreckung zu befreien (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 25. März 2004 - 1 VAs 1/04 -).
- OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12
Unterliegen der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft der Überprüfung durch …
Bei der Bestimmung der Anforderungen, die an die Darlegung der Ermessensentscheidung zu stellen sind, ist zudem zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit, bei ausländischen Straftätern von der Strafvollstreckung abzusehen, nicht im Interesse dieses Täterkreises, sondern ausschließlich aus fiskalischen Erwägungen im Interesse der Bundesrepublik geschaffen hat, um diese in vertretbarem Rahmen von der Last der Strafvollstreckung zu befreien (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.2004 - 1 VAs 48/04 - und vom 25.03.2004 - 1 VAs 1/04 -). - OLG Hamm, 13.10.2011 - 1 VAs 58/11
Abschiebung, Vollstreckung, Absehen, ausländischer Verurteilter
Abschließend weist der Senat darauf hin, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit, bei ausländischen Straftätern von der Strafvollstreckung abzusehen, nicht im Interesse dieses Täterkreises, sondern ausschließlich aus fiskalischen Erwägungen im Interesse der Bundesrepublik geschaffen hat, um diese in vertretbaren Rahmen von der Last der Strafvollstreckung zu befreien (vergl. Senatsbeschlüsse vom 22.10.2004 - 1 VAs 48/04 und vom 25.03.2004 - 1 VAs 1/04). - OLG Hamm, 08.11.2005 - 1 VAs 53/05
Vollstreckung; Absehen; zur Ausreise verpflichteter Täter; Ermessen
Ergänzend ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit, bei ausländischen Straftätern von der Strafvollstreckung abzusehen, nicht im Interesse dieses Täterkreises, sondern im Interesse der Bundesrepublik Deutschland geschaffen hat, um diese in einem vertretbaren Rahmen von der Last der Strafverfolgung zu befreien (vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 2004 - 1 VAs 1/04). - OLG Hamm, 12.08.2004 - 1 VAs 29/04
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls und wegen versuchten …
Bei dieser Sachlage ist es nicht zu beanstanden, dass die Strafvollstreckungsbehörde dem Unrechtsgehalt der Tat und der Schwere der Schuld des Verurteilten besondere Bedeutung beigemessen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 2004 - 1 VAs 1/04).