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   OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02   

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https://dejure.org/2003,7763
OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02 (https://dejure.org/2003,7763)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.05.2003 - 1 UF 503/02 (https://dejure.org/2003,7763)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 1 UF 503/02 (https://dejure.org/2003,7763)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren der Vaterschaftsfeststellung; Rechtskraft eines Urteil nach dem Recht der DDR über Ablehnung der Unterhaltspflicht ohne Vaterschaftsfeststellung; Durchbrechung der Rechtskraft eines Unterhaltsurteils durch Statusurteil

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 640 e Abs. 1; ; EGBGB Art. 234 § 7; ; EGBGB Art. 234 § 7 Abs. 1; ; EGBGB Art. 234 § 7 Abs. 4; ; EGFGB/DDR § 8 Abs. 2; ; BGB § 1717 a. F.; ; FGB § 56 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Vaterschaft nach früherer Abweisung einer Unterhaltsklage durch ein DDR-Kreisgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 602
  • FamRZ 2003, 1843
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.2002 - XII ZR 345/00

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
    Das Unterlassen der Beiladung stellt einen Verfahrensfehler dar (BGHR 2003, 224).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 295/95

    Vaterschaftsfeststellung bei in der ehemaligen DDR vor dem Beitritt geborenen

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
    Die Klägerin ist auch nicht durch die Frist des § 56 Abs. 2 FGB an der Klage gehindert, denn diese Vorschrift ist nach dem Inkrafttreten des BGB, das eine Frist zur Erhebung der Vaterschaftsfeststellungsklage nicht kennt, ebenfalls gegenstandslos geworden (BGH, NJW 1997, 2053 ff.; Staudinger/Rauscher, a.a.O., Rn. 22).
  • OLG Celle, 26.04.1991 - 15 U 27/90
    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
    Die Klägerin ist auch nicht durch § 8 Abs. 2 EGFGB/DDR an der Klage gehindert, denn diese Vorschrift ist gegenstandlos und kein fortgeltendes Recht (OLG Celle, DtZ 1991, 350; Staudinger/Rauscher, 1996, Art. 234 § 7 EGBGB, Rn. 40; Seidel, Münchener Kommentar, EGBGB, Art. 234 § 7, Rn. 9).
  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 62/92

    Verhältnis einer Abstammungsklage nach dem NEG zu einem klageabweisenden

    Auszug aus OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02
    Dazu hat der BGH (FamRZ 1974, 87) entschieden, dass der frühere Grundsatz aufrecht erhalten worden ist, wonach ein Statusurteil die Rechtskraft eines Unterhaltsurteils durchbricht.
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