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   OLG Köln, 02.03.2006 - 12 U 83/05   

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https://dejure.org/2006,7475
OLG Köln, 02.03.2006 - 12 U 83/05 (https://dejure.org/2006,7475)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.2006 - 12 U 83/05 (https://dejure.org/2006,7475)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 2006 - 12 U 83/05 (https://dejure.org/2006,7475)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätzliche Vergütungspflichtigkeit für das Inverkehrbringen einer so genannten "Knusper Box"; Gründung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens zur Verwirklichung der abfallwirtschaftlichen Ziele der Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen; Begriff ...

  • Judicialis

    VerpackV 1998 § 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerpackV (1998) § 3
    Lizenzentgelt für Knusper-Box mit Grünem Punkt - Abgrenzung zwischen Verkaufsverpackung und langlebiger Verpackung bei zum Verbrauch bestimmtem Produktbestandteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1702
  • GRUR-RR 2006, 368
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 10.07.2001 - 15 U 215/00

    Multi-Frischeboxen sind Verpackung i.S. der Verpackungsverordnung

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2006 - 12 U 83/05
    Zur Begründung hat es im Wesentlichen unter Berufung auf ein Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 10.07.2001 - 15 U 215/00 - ausgeführt, die Plastikboxen seien als Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung zu behandeln.

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Beklagte die Knusper Box zu einem wesentlich höheren Preis als die Früchtemischung ohne Boxumhüllung auf den Markt gebracht hat (siehe zu diesem Kriterium: OLG Köln, 15. Zivilsenat, Urteil vom 10.07.2001 - 15 U 215/00 -, S. 15).

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 95/97

    Stülpkarton; Lizenzpflichtigkeit eines Spielekartons innerhalb des Dualen Systems

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2006 - 12 U 83/05
    Denn maßgeblich ist das zum Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht, wenn der zu beurteilende Sachverhalt - wie hier - in einen Zeitraum nach Inkrafttreten der maßgeblichen Bestimmungen fällt (vgl.: BGH WRP 2000, 546 ff.).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 117/01

    Krankenkassenzulassung

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2006 - 12 U 83/05
    Aus diesem Grund verweist der erkennende Senat nur vorsorglich auf die von ihm geteilten Erwägungen des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in dem oben angegebenen Urteil zu der verneinten Frage der Berücksichtigungsfähigkeit des potenziellen Zweitnutzens einer Verpackung unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der Verpackungsverordnung und der in § 23 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27.09.1994 zu findenden Ermächtigungsgrundlage, verbunden mit dem Hinweis darauf, dass die gegen dieses Urteil von dem Prozessgegner der auch hier klagenden Partei eingelegte Revision von dem Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11.04.2002 - I ZR 117/01 - mit der Begründung nicht angenommen worden ist, dass die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung und die Revision auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg habe.
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