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   OLG Köln, 04.02.2000 - 4 U 30/99   

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OLG Köln, 04.02.2000 - 4 U 30/99 (https://dejure.org/2000,22623)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.02.2000 - 4 U 30/99 (https://dejure.org/2000,22623)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - 4 U 30/99 (https://dejure.org/2000,22623)
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  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 128/88

    Abgrenzung Innengesellschaft zum partiarischen Rechtsgeschäft; Auflösung einer

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2000 - 4 U 30/99
    Das Beweisergebnis hat zur Folge, dass die Klägerin als Innengesellschafterin nach Auflösung der Gesellschaft durch Zweckerreichung (§ 726 BGB) unmittelbar auf den anteiligen Überschuss aus der Auseinandersetzungsrechnung, das heißt Einnahmen abzüglich Aufwendungen, klagen kann (vgl. dazu BGH NJW 90, 573, 574).
  • BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 142/62
    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2000 - 4 U 30/99
    Mangels abweichender Abreden ist diese Verfahrensweise sogar eher die Regel (vgl. Ulmer in Münchener Kommentar, a. a. O., vor § 705 Rnr. 52 und BGH BB 64, 12).
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