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   OLG Köln, 06.06.1994 - 19 U 150/93   

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https://dejure.org/1994,5859
OLG Köln, 06.06.1994 - 19 U 150/93 (https://dejure.org/1994,5859)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.06.1994 - 19 U 150/93 (https://dejure.org/1994,5859)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Juni 1994 - 19 U 150/93 (https://dejure.org/1994,5859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichtlieferung bestellter Platinen und anderer Elektronikteile; Unmöglichkeit der Erfüllung bestehender Lieferverpflichtungen wegen anderweitiger Veräußerung; Befreiung von einer Verbindlichkeit durch die Durchführung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 52
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.1954 - IV ZR 40/54

    Lohnmälzung - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.1994 - 19 U 150/93
    Der Besteller ist nämlich als Hersteller anzusehen, wenn die Verarbeitung in seinem Auftrag mit von ihm gelieferten Stoffen erfolgt (vgl. BGHZ 14, 114, 117 f.; OLG Frankfurt OLGZ 1989, 198, 199).
  • RG, 23.02.1904 - II 298/03

    1. Kann eine Klage gleichzeitig darauf gegründet werden, daß der geforderte

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.1994 - 19 U 150/93
    Demgemäß ist anerkannt, daß für den Selbsthilfeverkauf auf der Grundlage des Annahmeverzuges der Verkäufer nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet; auch der unrechtmäßige Selbsthilfeverkauf begründet hierbei ein nachträgliches Unvermögen des Schuldners zur Leistung ( § 275 Abs. 2 BGB ) und führt bei der Schadensersatzpflicht nach den §§ 325 Abs. 1, 326 BGB zur Haftungsmilderung nach § 300 Abs. 1 BGB (vgl. RGZ 57, 105, 107; Heinrichs, in Münch. Kommentar zum BGB, 2. Aufl., § 383 Rdnr. 9 und Rdnr. 7 am Ende; Palandt-Heinrichs, BGB, 53. Aufl., § 383 Rdnr. 6).
  • BGH, 20.01.1988 - IVa ZR 128/86

    Annahmeverzug des Dienstberechtigten bei Angebot vor Kündigung des

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.1994 - 19 U 150/93
    Demgemäß genügte das wörtliche Angebot im Schreiben vom 11.7.1991 gemäß § 295 BGB , um den Annahmeverzug der Klägerin zu begründen, nachdem bereits vorher die Klägerin die Annahme der Lieferungen verweigert hatte (vgl. BGH NJW 1988, 1201; OLG Hamm NJW-RR 1992, 668).
  • LG Heidelberg, 14.02.1992 - 5 S 257/90

    Welche Nachweise muß der Unternehmer dem Bauherrn übergeben?

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.1994 - 19 U 150/93
    Demgemäß genügte das wörtliche Angebot im Schreiben vom 11.7.1991 gemäß § 295 BGB , um den Annahmeverzug der Klägerin zu begründen, nachdem bereits vorher die Klägerin die Annahme der Lieferungen verweigert hatte (vgl. BGH NJW 1988, 1201; OLG Hamm NJW-RR 1992, 668).
  • OLG Frankfurt, 13.10.1988 - 1 U 186/87
    Auszug aus OLG Köln, 06.06.1994 - 19 U 150/93
    Der Besteller ist nämlich als Hersteller anzusehen, wenn die Verarbeitung in seinem Auftrag mit von ihm gelieferten Stoffen erfolgt (vgl. BGHZ 14, 114, 117 f.; OLG Frankfurt OLGZ 1989, 198, 199).
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