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   OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03   

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https://dejure.org/2003,5558
OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03 (https://dejure.org/2003,5558)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.02.2003 - 16 Wx 9/03 (https://dejure.org/2003,5558)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Februar 2003 - 16 Wx 9/03 (https://dejure.org/2003,5558)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Statusentscheidung über den zu erwartenden Anfall rechtsanwaltsspezifischer Tätigkeiten bei der Bestellung eines Rechtsanwaltes als Verfahrenspfleger; Zur Beurteilung des Erfordernisses besonderer rechtlicher Fähigkeiten ; Notwendigkeit für die ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussfrist von 3 Monaten

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 127 Abs. 3 (analog)
    Ausschlussfrist für die Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers als Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1398
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03
    Die angefochtenen Statusentscheidungen des Amtsgerichts beruhen auf der Anregung des Bundesverfassungsgerichts an die Fachgerichte in dem Beschluss vom 07.06.2000 - 1 BvR 23/00 - (FamRZ 2000, 1280).

    Bei der Beurteilung ist jeweils vom Einzelfall auszugehen und darauf abzustellen, ob Aufgaben zu bewältigen sind, für die ein Laie vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (BVerfG FamRZ 2000, 1280 ff., 1282).

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03
    Das Rechtsmittel des Beteiligten zu 5. ist als - einfache - weitere Beschwerde statthaft (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.01.2003 - 16 Wx 11/03 - und vom 11.05.2001 - 16 Wx 77/01 -) und auch im übrigen zulässig.

    Mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsklarheit und auch der Rechtssicherheit ist es aber jedenfalls - wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht vereinbar, wenn die Statusentscheidung des Gerichts unbegrenzt für den Bezirksrevisor mit dem nicht fristgebundenen Rechtsmittel der einfachen Beschwerde - die alleine statthaft ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.01.2003 - 16 Wx 11/03 und vom 11.05.2001 - 16 Wx 77/01) - anfechtbar ist.

  • OLG Köln, 20.01.2003 - 16 Wx 11/03
    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03
    Das Rechtsmittel des Beteiligten zu 5. ist als - einfache - weitere Beschwerde statthaft (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.01.2003 - 16 Wx 11/03 - und vom 11.05.2001 - 16 Wx 77/01 -) und auch im übrigen zulässig.

    Mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsklarheit und auch der Rechtssicherheit ist es aber jedenfalls - wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht vereinbar, wenn die Statusentscheidung des Gerichts unbegrenzt für den Bezirksrevisor mit dem nicht fristgebundenen Rechtsmittel der einfachen Beschwerde - die alleine statthaft ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.01.2003 - 16 Wx 11/03 und vom 11.05.2001 - 16 Wx 77/01) - anfechtbar ist.

  • BVerfG, 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Bestellung eines Rechtsanwalts als

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat in Fortführung dieser Rechtsprechung in seiner Entscheidung vom 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02 - desweiteren darauf hingewiesen, dass es unter dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit auch geboten sei, das vom ihm mit Beschluss vom 07.06.2000 angeregte Verfahren so zu gestalten, dass die Statusentscheidung darüber, ob rechtsanwaltsspezifische Tätigkeiten durch den Verfahrenspfleger zu erwarten sind, möglichst abschließend getroffen wird, bevor ein Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Verfahrenspfleger aufnimmt.
  • BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01

    Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03
    Auch in diesem Fall darf er aber nur dann darauf vertrauen, dass er die von ihm zu entfaltende Tätigkeit in jedem Fall nach den Regeln der BRAGO abrechnen kann, wenn ihm das Gericht hinreichend konkrete fallbezogene Tatsachen mitteilt, die den Schluss auf das Erfordernis künftiger anwaltsspezifischer Leistungen rechtfertigen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1201 ff., 1202).
  • OLG Köln, 29.12.2003 - 14 WF 180/03

    Einfluss eines Karrieresprungs auf Höhe des Unterhalts

    Von einem Karrieresprung ist immer dann auszugehen, wenn es sich um eine erhebliche unerwartete Einkommensverbesserung infolge der Tätigkeit in einer anderen Funktion oder einem anderen Tätigkeitsbereich handelt (OLG Schleswig OLGR 2003, 184; OLG München OLGR 2003, 286).
  • OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03

    Anfechtung der Feststellung, ein Rechtsanwalt sei im Rahmen seiner Berufsausübung

    Entsprechend dieser Anregung hat der Senat sodann mit Beschluss vom 07.02.2003 - 16 Wx 9/03 - zunächst entschieden, dass auf die Erstbeschwerde des Bezirksrevisors die Ausschlussfrist des § 127 Abs. 3 S. 4, 5 ZPO entsprechend anwendbar ist, also eine Beschwerde nach Ablauf von drei Monaten ab Wirksamwerden der Bestellung unstatthaft ist.
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