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   OLG Köln, 12.06.2002 - 18 W 6/02   

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https://dejure.org/2002,7797
OLG Köln, 12.06.2002 - 18 W 6/02 (https://dejure.org/2002,7797)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.2002 - 18 W 6/02 (https://dejure.org/2002,7797)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 18 W 6/02 (https://dejure.org/2002,7797)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen zurückweisenden Beschluss eines Prozesskostenhilfegesuches; Gesetzliche Vertretung einer Aktiengesellschaft; Bestehen einer Aktiengesellchaft trotz Löschung im Handelsregister; Vollbeendigung der Aktiengesellschaft; Anwendbarkeit des § 112 AktG bei ...

  • Judicialis

    AktG § 112; ; AktG § 93 Abs. 2; ; AktG § 264 Abs. 2; ; AktG § 264 Abs. 3; ; ZPO § 116; ; ZPO § 116 S. 1 Nr. 2; ; ZPO § 116 S. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG §§ 112 264 Abs. 2
    Handels- und Gesellschaftsrecht: Vertretung der wegen Vermögenslosigkeit gelöschten AG durch Abwickler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2002, 1062
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96

    Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2002 - 18 W 6/02
    Der Vertretungsmangel würde auch geheilt, wenn die Abwicklerin in das Verfahren eintritt und die bisherige Verfahrensführung genehmigt (vgl. BGH in DStR 1997, 2035).
  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 209/88

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ausgeschiedenes

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2002 - 18 W 6/02
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Gesellschaft gegen das ehemalige Vorstandsmitglied Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Amtsführung geltend macht (vgl. BGH in NJW 1989, 2055, 2056).
  • BAG, 22.03.1988 - 3 AZR 350/86

    Löschung des Registereintrags als Voraussetzungen eines Verlusts der Rechts- und

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2002 - 18 W 6/02
    Demgegenüber führt die Löschung nach der wohl herrschend vertretenen Ansicht nur dann zur Vollbeendigung der Gesellschaft, wenn die als Löschungsgrund vorausgesetzte Vermögenslosigkeit tatsächlich vorliegt, so dass die Beendigung von einem aus Löschung und Vermögenslosigkeit zusammengesetzten Doppeltatbestand abhängt (vgl. BAG in NJW 1988, 2637; Scholz/K.Schmidt, GmbHG, Anh. § 60 Rz. 18, jeweils zur GmbH).
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