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OLG Köln, 15.04.2002 - 2 X (Not) 6/01 |
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- BGH, 09.12.1991 - NotZ 26/90
Unparteilichkeit des Anwaltsnotars
Auszug aus OLG Köln, 15.04.2002 - 2 X (Not) 6/01
Der Antragsgegner geht, was auch der Antragsteller nicht in Frage stellt, zutreffend davon aus, dass die Übernahme des Mandats für die Scheckklage gegen Frau T durch die Sozietät des Antragstellers unabhängig von der bürointernen Sachbearbeitung objektiv einen Verstoß gegen die aus § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO folgende Pflicht darstellt, schon den Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden und Vertretungen abzulehnen, in denen es sich um die Wahrnehmung gegensätzlicher Parteiinteressen handelt (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 9.12.1991 - NotZ 26/90 - DNotZ 1992, 455 = MDR 1992, 415; u. jetzt auch § 14 Abs. 3 Satz 2 BNotO n. F ).