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OLG Köln, 15.12.1989 - 20 U 106/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufklärungspflicht unter Banken hinsichtlich der Verpfändung eines Sparguthabens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1990, 219
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88
Informationspflichten von Banken untereinander bei Ablösung eines notleidenden …
Auszug aus OLG Köln, 15.12.1989 - 20 U 106/89
Werden in einer Verpfändungserklärung betreffend "Kontoguthaben" ausdrücklich die Kontonummern angegeben, unter denen Sparbriefe von einer Bank verwahrt werden, dann ist die Verpfändung der Sparbriefe wirksam (Abgrenzung zu BGH DB 1989, 2016 = WM 1989, 1640).